21-0346

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün - Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen auf das Bezirksamt zu?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

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27.02.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Mit der am 8. Mai 2019 beschlossenen Drucksache 21/16980 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, zur Umsetzung der Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu schützen und zu entwickeln und einen Vertrag über Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung, zur Umsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele für die Natur, zu schließen

 

Hierdurch werden den Bezirken erhebliche neue Aufgaben übertragen, die nur durch zusätzliches Personal zu bewerkstelligen sind. Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 17. Dezember 2019 (Drs. 21-19411) benötigen die Bezirksämter strukturell zusätzlich 14 Vollzeitäquivalente (VZÄ), zwei je Bezirksamt, in den Fachämtern MR und SL, um die bezeichneten zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche zusätzlichen Aufgaben hat das Bezirksamt im Rahmen der Umsetzung des o.g. Vertrags zu übernehmen?
  2. Wie viele VZÄ werden hierfür beim Bezirksamt in welchen Fachämtern neu eingerichtet?
  3. Muss das Bezirksamt diese neuen VZÄ vollumfänglich aus eigenen finanziellen Ressourcen finanzieren? Wenn nein, aus welchen Haushaltsplänen welcher Behörden der FHH werden diese neuen VZÄ durch zusätzliche Mittel in welcher Höhe finanziert?
  4. Ab wann stehen die Mittel der Stadt dem Bezirksamt zur Verfügung und wann werden die entsprechenden Stellen eingerichtet?
  5. Wurden die Stellen schon ausgeschrieben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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