Vertrag für Hamburgs Stadtgrün - Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen auf das Bezirksamt zu?
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Mit der am 8. Mai 2019 beschlossenen Drucksache 21/16980 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, zur Umsetzung der Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu schützen und zu entwickeln und einen Vertrag über Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung, zur Umsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele für die Natur, zu schließen
Hierdurch werden den Bezirken erhebliche neue Aufgaben übertragen, die nur durch zusätzliches Personal zu bewerkstelligen sind. Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 17. Dezember 2019 (Drs. 21-19411) benötigen die Bezirksämter strukturell zusätzlich 14 Vollzeitäquivalente (VZÄ), zwei je Bezirksamt, in den Fachämtern MR und SL, um die bezeichneten zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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