Vertrag für Hamburgs Stadtgrün - Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen auf das Bezirksamt zu?
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Mit der am 8. Mai 2019 beschlossenen Drucksache 21/16980 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, zur Umsetzung der Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu schützen und zu entwickeln und einen Vertrag über Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung, zur Umsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele für die Natur, zu schließen
Hierdurch werden den Bezirken erhebliche neue Aufgaben übertragen, die nur durch zusätzliches Personal zu bewerkstelligen sind. Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 17. Dezember 2019 (Drs. 21-19411) benötigen die Bezirksämter strukturell zusätzlich 14 Vollzeitäquivalente (VZÄ), zwei je Bezirksamt, in den Fachämtern MR und SL, um die bezeichneten zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 20.02.2020 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
In den Bezirksämtern liegen die Aufgaben der Prüfung und Überwachung der Flächenkulisse sowie der Erfüllung der Kompensationserfordernisse durch Maßnahmenplanung und –umsetzung und ggf. Veranlassung des erforderlichen Flächenankaufs.
Das Bezirksamt erhält 2 VZÄ in den Fachämtern MR und SL der Wertigkeit E 12 TV-L.
Für die Aufgabe I.4 „Freihaltung Grünes Netz und Kompensationspflichten“ wurden in der Drucksache für das Jahr 2020 die folgenden Finanzierungsbedarfe festgestellt:
Für die Umsetzung der in den Petita I.4, I.5 und II.8 bis IV.18a/b des Bürgerschaftlichen Ersuchens genannten Maßnahmen werden im Einzelplan 6.2 BUE sowie in den Einzelplänen 1.2 bis 1.8 der Bezirksämter strukturell zusätzliche konsumtive und investive Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2020 benötigt. Der erwartete Finanzierungsbedarf für das Haushaltsjahr 2020 soll in 2020 der BUE und den Bezirksämtern unterjährig in Höhe des tatsächlich entstandenen Bedarfs durch Sollübertrag aus dem Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zur Verfügung gestellt werden. Die in dieser Drucksache dargestellten Beträge gehen jeweils von einem Jahreswert aus, der sich insbesondere bei den Personalkosten abhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Stellenbesetzung geringer entwickeln kann.
Der Bedarf ab 2021 wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 eingeworben.
Die Stellen können ab sofort besetzt werden.
Die Besetzung wird derzeit vorbereitet.
Die Ausschreibung der Stellen ist derzeit in Bearbeitung.
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