21-0346.01

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün - Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen kommen auf das Bezirksamt zu?

Antwort

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28.05.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Mit der am 8. Mai 2019 beschlossenen Drucksache 21/16980 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, zur Umsetzung der Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu schützen und zu entwickeln und einen Vertrag über Hamburgs Stadtgrün mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung, zur Umsetzung der Schutz- und Entwicklungsziele für die Natur, zu schließen

 

Hierdurch werden den Bezirken erhebliche neue Aufgaben übertragen, die nur durch zusätzliches Personal zu bewerkstelligen sind. Laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 17. Dezember 2019 (Drs. 21-19411) benötigen die Bezirksämter strukturell zusätzlich 14 Vollzeitäquivalente (VZÄ), zwei je Bezirksamt, in den Fachämtern MR und SL, um die bezeichneten zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 20.02.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche zusätzlichen Aufgaben hat das Bezirksamt im Rahmen der Umsetzung des o.g. Vertrags zu übernehmen?

 

In den Bezirksämtern liegen die Aufgaben der Prüfung und Überwachung der Flächenkulisse sowie der Erfüllung der Kompensationserfordernisse durch Maßnahmenplanung und –umsetzung und ggf. Veranlassung des erforderlichen Flächenankaufs.

 

 

  1. Wie viele VZÄ werden hierfür beim Bezirksamt in welchen Fachämtern neu eingerichtet?

 

Das Bezirksamt erhält 2 VZÄ in den Fachämtern MR und SL der Wertigkeit E 12 TV-L.

 

 

  1. Muss das Bezirksamt diese neuen VZÄ vollumfänglich aus eigenen finanziellen Ressourcen finanzieren? Wenn nein, aus welchen Haushaltsplänen welcher Behörden der FHH werden diese neuen VZÄ durch zusätzliche Mittel in welcher Höhe finanziert?

 

Für die Aufgabe I.4 „Freihaltung Grünes Netz und Kompensationspflichten“ wurden in der Drucksache für das Jahr 2020 die folgenden Finanzierungsbedarfe festgestellt:

 

 

Für die Umsetzung der in den Petita I.4, I.5 und II.8 bis IV.18a/b des Bürgerschaftlichen Ersuchens ge­nannten Maßnahmen werden im Einzelplan 6.2 BUE sowie in den Einzelplänen 1.2 bis 1.8 der Bezirksämter strukturell zusätzliche konsumtive und investive Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2020 benötigt. Der erwartete Finanzierungsbedarf für das Haushalts­jahr 2020 soll in 2020 der BUE und den Bezirksämtern unterjährig in Höhe des tatsächlich entstandenen Bedarfs durch Sollübertrag aus dem Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zur Verfügung gestellt werden. Die in dieser Drucksache dargestellten Be­träge gehen jeweils von einem Jahreswert aus, der sich insbesondere bei den Personalkosten abhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Stellenbesetzung ge­ringer entwickeln kann.

Der Bedarf ab 2021 wird im Rahmen der Haus­haltsplanaufstellung 2021/2022 eingeworben.

 

 

  1. Ab wann stehen die Mittel der Stadt dem Bezirksamt zur Verfügung und wann werden die entsprechenden Stellen eingerichtet?

 

Die Stellen können ab sofort besetzt werden.

Die Besetzung wird derzeit vorbereitet.

 

 

  1. Wurden die Stellen schon ausgeschrieben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Ausschreibung der Stellen ist derzeit in Bearbeitung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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