Verlust von Parkplätzen - ehemaliges Penndorf Parkhaus - P2
Letzte Beratung: 05.12.2022 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 7.2
Große Anfrage der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Dietrich und der CDU-Fraktion
Laut einer Mobilitätsstudie (HH Abendblatt, 01.07.22) ist für die Mehrzahl der Deutschen das alleinige Zurückdrängen des Autos keine zielführende Zukunftsstrategie – auch nicht in den Städten. Favorisiert wird der Umstieg auf Elektro- oder andere CO² -freie Antriebe. Es besteht die Sorge vor steigenden Kosten, öffentlicher Bevormundung und zu einseitiger Forschung über neue Mobilitätskonzepte. Die Hamburger wollen auch zukünftig vor allem individuell unterwegs sein. Das „Ökoauto“ wird zur Zukunftslösung – und überholt Bus und Bahn bei der Akzeptanz.
Die Erreichbarkeit eines innerstädtischen Standortes ist somit von elementarer Bedeutung. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Bergedorfer Innenstadt mit allen Verkehrsträgern gleichermaßen schnell, bequem und ressourcenschonend erreichbar ist. Darüber hinaus muss in der Innenstadt entsprechend berücksichtigt werden, dass Mieter oder Eigentümer von bestehenden und zukünftig neu entstehenden innerstädtischen Wohnungen, sowie Handwerks-, Service- und Lieferbetriebe, ebenfalls neben Kunden, Touristen, Patienten, Nutzern von Servicedienstleistungen etc. ein entsprechendes Kontingent an Parkraummöglichkeiten vorfinden.
Das ehemalige Penndorf-Parkhaus an der Rektor-Ritter-Straße bot bis zur Schließung diese wichtige Funktion für Bergedorf-Süd bzw. die östliche Bergedorfer Altstadt. Das Parkhaus soll abgerissen werden und Wohnungen weichen, so wurde es in einem Architekten-Wettbewerb beschlossen.
Parlamentarische Initiativen mit dem Ziel ein kerngebietsbezogenes Konzept mit dem Fokus auf den „ruhenden Verkehr“ zu entwickeln, (CDU Antrag Drs. 21-1415), wurden seitens der Bergedorfer Koalitionsparteien abgelehnt. Aus unserer Sicht bedarf es aber dringend jetzt eines solchen Konzepts, denn gerade wird in mehreren Wettbewerbsverfahren die künftige Bergedorfer City neugestaltet. Wenn sich die Parksituation zukünftig derart radikal ändert, müssen jetzt im Rahmen der Neuplanungen Lösungen gefunden und darin berücksichtigt werden, wo der ruhende Verkehr alternativ verbleiben soll.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 26.10.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wann und warum wurde das Parkhaus Rektor-Ritter-Straße gesperrt?
Das Parkhaus wurde im Februar 2018 stillgelegt
2. Wie viele Parkplätze standen bis zur Sperrung des Parkhauses zur Verfügung:
a. Insgesamt?
115
b. Öffentlich zugänglich?
Dazu kann das Bezirksamt keine Angaben machen.
c. Fest vermietet?
Dazu kann das Bezirksamt keine Angaben machen.
3. Wie viele Stellplätze sind insgesamt als Baulast im Parkhaus eingetragen (gewesen)?
Seit 1980 sind 95, davon 69 gewerbliche Stellplätze als Baulasten gesichert.
95
69
4. Für welche Grundstücke werden mit dem Parkhaus Rektor-Ritter-Straße jeweils wie viele notwendige Stellplätze für die Stellplatzpflicht nach der Hamburgischen Bauordnung nachgewiesen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das Bezirksamt die Fragen bezogen auf einzelne Grundstücke nicht beantworten Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet:
Die begünstigten Bauvorhaben befinden sich größtenteils an den Straßen Sachsentor, Vinhagenweg und Chrysanderstraße.
5. Wie viele, der für das alte Penndorf Parkhaus als Baulast eingetragenen Stellplätze werden auch nach dem Neubau auf dem Areal nachgewiesen? Wie viele werden an anderer Stelle ersetzt und wo?
Die zum Zeitpunkt des Architekten-Wettbewerbs bestehenden 69 Stellplatz-Baulasten werden komplett auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.
6. Wie viele Stellplätze, die per Baulast im Penndorf Parkhaus gesichert waren, wurden gestrichen oder abgelöst? (innerhalb der letzten 10 Jahre und bitte genaue Bezeichnung wann, wieviel und für wen)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das Bezirksamt die Fragen bezogen auf einzelne Grundstücke nicht beantworten Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet:
In 2019 wurden 26 Stellplätze für Wohnnutzung gelöscht.
7. Erwägt oder prüft die Verwaltung auf die noch für das Penndorf Parkhaus als Baulast eingetragenen Stellplätze ganz oder teilweise zu verzichten?
Die Löschung von zwei weiteren Stellplatzbaulasten wird geprüft.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann das Bezirksamt die Fragen bezogen auf einzelne Grundstücke nicht beantworten Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet:
Die Prüfung erfolgt aufgrund einer Nutzungsänderung.
b. Nach welcher Rechtsgrundlage?
Auf Grundlage des § 48 HBauO.
8. Wie viele Parkplätze werden künftig auf dem Areal, das im Architekten-Wettbewerb überplant wurde, entstehen?
Es werden 64 Stellplätze in der Tiefgarage und 5 Stellplätze im öffentlichen Raum entstehen.
Dazu kann das Bezirksamt keine Angaben machen.
Dazu kann das Bezirksamt keine Angaben machen.
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