21-0541.01

Verlängerung und Ausweitung des Nothilfefonds Sport zur Abfederung der negativen Folgen durch Corona

Mitteilung

Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.7

Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0541, wie folgt Stellung:

 

 

  1. Sachverhalt

 

Mit dem oben genannten Antrag beantragt die Bezirksversammlung Bergedorf:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der Hamburger Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen,

 

1) dass kontinuierlich das Gespräch mit den Vereinen gesucht wird, um gemeinsam die effektivsten Unterstützungslösungen zu finden.

 

2) die Mittel im Corona-Nothilfefonds Sport auszuweiten und in der Art aufzustocken, dass eine finanzielle Unterstützung über die derzeit maximale Förderhöhe von 25.000 Euro je Sportverein ermöglicht wird.

 

 

 

  1. Stellungnahme

 

Der Antrag beschreibt die Punkte, die beim Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (LSP) bereits in der Erarbeitung und anschließenden Umsetzung sind.

 

 

 

Zu 1.:

 

Das LSP befindet sich im ständigen Dialog insbesondere mit dem Hamburger Sportbund (HSB) und weiter mit den Top-Sport-Vereinen, Verbänden sowie weiteren Institutionen des organisierten Sports , um die Situation und Bedarfe der Vereine zu analysieren und die effektivsten Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Der HSB vertritt hierbei als Dachverband die Interessen der Vereine. Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem LSP und dem HSB hat sich bei der im April 2020 aufgelegten „Nothilfe Sport“ bewährt. Daher besteht auch bei der Erarbeitung eines weiteren Fonds im Verlauf des Jahres 2020 ein enger Austausch mit dem HSB, um eine gute Lösung für die von der Corona-Krise betroffenen Vereine zu finden.

 

Zu 2.:

 

Die genauen Kriterien für einen möglichen Fonds zur Abfederung der negativen Folgen durch die Corona-Pandemie für Sportvereine befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Dabei wird auch der Aspekt berücksichtigt, die maximale Förderhöhe je Verein auf einen höheren Betrag als 25.000 Euro festzulegen. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

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