Verlängerung der Nutzungsdauer der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57
Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Gruber, Heilmann, Jobs – Fraktion DIE LINKE
Die Nutzungsdauer der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57 ist um zwei Jahre verlängert worden. Diese Verlängerung ist aus unserer Sicht sehr ungünstig, da hier ausschließlich Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftstoiletten für die Bewohner:innen zur Verfügung stehen. Insbesondere der Zustand der Toiletten ist unseres Erachtens schlecht und mit üblichen Reinigungen nicht zu verändern. Aus unserer Sicht ist dieser schlechte Zustand der Toiletten Erwachsenen und Kindern nicht mehr zuzumuten. Die übliche Nutzungszeit der Pavillons ist schon längst überschritten.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:
1. Wie ist der bauliche Zustand der Unterbringung in der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57 zu bewerten?
2. Wie wird der Zustand der Toiletten in der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57
bewertet?
3. Wann wird die Behörde welche Maßnahmen ergreifen, die dort eine qualitative Verbesserung zur Folge haben?
Die Einrichtung wurde in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2013 und 2015 als Notunterbringung errichtet und besteht aus einfachen Containergebäuden, die ursprünglich für eine Standzeit von weniger als 5 Jahren gedacht waren.
Der Umstand, dass die Nutzungsdauer der Unterkunft Curslacker Neuer Deich 57 trotz der baulichen Gegebenheiten verlängert wurde, ergibt sich aus der aktuell dringenden Notwendigkeit, u. a. aus erhöhten Zugängen von Geflüchteten, kurzfristig Platzkapazitäten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung verfügbar zu machen.
Die Gebäude, insbesondere die Sanitärräume und Küchen, werden deshalb abschnittsweise saniert. Dabei sind folgende Sanierungsarbeiten geplant:
Während der Baumaßnahmen werden die Bewohnerinnen und Bewohner im jeweils zu sanierenden Bereich verlegt.
Weiterhin ist geplant, WLAN-Empfang bis in die Zimmer der Bewohnerinnen und Bewohner einzurichten.
4. Wie viele Familien leben schon länger als drei Jahre in dieser Wohnunterkunft?
Zurzeit (Stichtag: 04.01.2022) leben 262 Personen in der Wohnunterkunft Curslacker Neuer Deich 57. Darunter sind 146 Familien. Von diesen leben 33 Familien länger als drei Jahre in der Unterkunft.
5. Wann können diese Familien in qualitativ bessere Unterkünfte umziehen?
Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihrem Anliegen auf Verlegung in andere Unterkünfte an das Unterkunfts- und Sozialmanagement zu wenden. Nachvollziehbare Einlassungen zur Notwendigkeit einer Verlegung (z. B. bessere gesundheitliche Anbindung oder Situation an bzw. bei anderem Standort) fließen in die Entscheidung des Unterkunfts- und Sozialmanagements ebenso ein, wie betriebliche Umstände und Kapazitätsfragen oder andere, besondere Rahmenbedingungen. Zu Letzteren gehört, dass unter der aktuell pandemischen Lage aus Infektionsschutzgründen Verlegungen nur bedingt möglich sind.
Bei Verlegungen von Familien, insbesondere denen, die schon sehr lange am Standort Curs-lacker Neuer Deich 57 untergebracht sind, ist zudem zu berücksichtigen, dass sie im Allgemeinen wichtige sozialräumliche Bezugspunkte in der näheren Umgebung der Unterkunft haben (wie z.B. Schule und Kita).
Die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle unterstützen jederzeit öffentlich-rechtlich untergebrachte Menschen bei der Wohnungssuche. Der zuständigen Fachstelle obliegt insoweit die Wohnraumvermittlung von zugewanderten bzw. geflüchteten Menschen, die in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit positiver Aufenthaltsperspektive zunächst eine Unterbringung gefunden haben. Dabei können die Fachstellen auch auf freie Wohnungen der Kooperationspartner aus der Wohnungswirtschaft zurückgreifen.
Bei der Schließung der Unterkunft Curslacker Neuer Deich 57 (aktuelle Planung: voraussichtlich zu Ende September 2023) werden – wie in anderen Fällen von Standortschließungen – zudem rechtzeitig gesonderte Maßnahmen getroffen. Im Rahmen von engmaschigen Fachgesprächen erörtern Vertreterinnen und Vertretern der Sozialbehörde, Fördern und Wohnen AöR (F&W), dem Einzugs- und Begleitteam (EBT) und der zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle gemeinsam die Verfahrensweisen und weitere Schritte hinsichtlich der Wohnraumvermittlung der Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel dieser engen Zusammenarbeit ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere bei Standortschließungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (u.a. Kapazitäten der passenden und angemessenen Wohnungsangebote) in Wohnraum zu vermitteln. Soweit dies nicht möglich ist, erhalten sie einen Platz in einer anderen Unterkunft der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.
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