22-0844.01

Verkehrsrechtliche Situation und Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Potthast, Detmer, Basener und Fraktion der GRÜNEN

Als GRÜNE Fraktion wurden wir von Bürger*innen auf den Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund haben wir die verkehrsrechtliche Situation vor Ort geprüft und Folgendes festgestellt:

he Hausnummer 10 bis zur Einmündung Dreieichenweg besteht ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot (MoFr, 717 Uhr). Von Hausnummer 14 bis 38 ist durch Zeichen 315 StVO das Parken auf dem Gehweg einschließlich eines weißen Fahrbahnstreifens geregelt und erlaubt. An allen übrigen Abschnitten der Hermann-Distel-Straße ist das Befahren des Gehwegs sowie des Straßenbegleitgrüns nach geltendem Recht nicht gestattet.

In der Praxis wird die Parkregelung jedoch regelmäßig nicht eingehalten. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9, 11 und 13 werden Fahrzeuge auf dem Gehweg, unmittelbar auf dem Straßenbegleitgrün sowie auf Baumscheiben abgestellt, was zu sichtbaren Schäden an Baumscheiben und Baumwurzeln geführt hat.

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wie stellt sich die verkehrsrechtliche Situation entlang der Hermann-Distel-Straße im

Einzelnen dar, wo ist das Parken auf dem Gehweg oder am Fahrbahnrand offiziell erlaubt, und wo ist das Befahren von Gehweg und Straßenbegleitgrün unzulässig?

Gehwegparken auf einer mit Zeichen 315 oder einer Parkflächenmarkierung markierten Strecke ist mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t sowie nach der angeordneten Aufstellungsart erlaubt. An anderen Stellen ist das Parken am Fahrbahnrand nach den Vorgabendes § 12 StVO gestattet. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m ist einzuhalten.

2. Ist der Behörde der Zustand der Baumscheiben im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9,

11 und 13 bekannt, und welche Maßnahmen sind geplant oder bereits eingeleitet worden?

Das Polizeikommissariat 43 (PK 43) kann den Zustand der Baumscheiben in den genannten Bereichen nicht fundiertbeurteilen.

3. Sieht die Behörde Handlungsbedarf, um dem Wildparken auf Gehwegen und Grünflächen entgegenzuwirken, etwa durch verbesserte Beschilderung, bauliche Schutzmaß-

nahmen an Baumscheiben oder verstärkte Kontrollen?

Anders als in den zentrumsnahen Bereichen Bergedorfs, wo das Parkraummanagement des Landesbetriebes Verkehr (LBV) regelmäßig zur Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig ist, obliegt die Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb dieser Bereiche primär der Polizei, die hier im Rahmen ihrer regulären Alltagsorganisation tätig wird. Dabei liegt der Fokus auf der Verhinderung und Ahndung akuter Gefahrenlagen sowie der Sicherstellung der Durchgängigkeit von Rettungswegen, Rad- und Gehwegen.

Die Verfolgung von Verstößen erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip, welches der Polizei einen Ermessensspielraum einräumt, ob und in welcher Form ein Verstoß sanktioniert wird. Dies kann von einer mündlichen Verwarnung bis hin zur Ausstellung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige reichen.

Das PK 43 bemüht sich, im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen und unter Berücksichtigung zu priorisierender Einsatzanlässe, den ruhenden Verkehr zu überwachen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Eine durchgehende oder regelmäßige Überwachung kann jedoch nicht garantiert werden.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Hermann-Distel-Straße

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