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Verkehrsrechtliche Situation und Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße

Antwort

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.10

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN

Als GRÜNE Fraktion wurden wir von Bürger*innen auf den Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund haben wir die verkehrsrechtliche Situation vor Ort geprüft und Folgendes festgestellt:

he Hausnummer 10 bis zur Einmündung Dreieichenweg besteht ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot (MoFr, 717 Uhr). Von Hausnummer 14 bis 38 ist durch Zeichen 315 StVO das Parken auf dem Gehweg einschließlich eines weißen Fahrbahnstreifens geregelt und erlaubt. An allen übrigen Abschnitten der Hermann-Distel-Straße ist das Befahren des Gehwegs sowie des Straßenbegleitgrüns nach geltendem Recht nicht gestattet.

In der Praxis wird die Parkregelung jedoch regelmäßig nicht eingehalten. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9, 11 und 13 werden Fahrzeuge auf dem Gehweg, unmittelbar auf dem Straßenbegleitgrün sowie auf Baumscheiben abgestellt, was zu sichtbaren Schäden an Baumscheiben und Baumwurzeln geführt hat.

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Vorab: für die Fragen 1 und 3 ist das PK zuständig. Hier müsste ein Auskunftsersuchen durch die Fraktion Grüne Bergedorf gestellt werden.

  1. Wie stellt sich die verkehrsrechtliche Situation entlang der Hermann-Distel-Straße im Einzelnen dar, wo ist das Parken auf dem Gehweg oder am Fahrbahnrand offiziell erlaubt, und wo ist das Befahren von Gehweg und Straßenbegleitgrün unzulässig?

Siehe Vorbemerkung:

  1. Ist dem Bezirksamt der Zustand der Baumscheiben im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9, 11 und 13 bekannt, und welche Maßnahmen sind geplant oder bereits eingeleitet worden?

Vor den HNR 1-13 wird zum Teil illegal auf den Seitenstreifen geparkt. Der Zustand ist dem BA bekannt und wird sich hierzu mit dem PK 43 austauschen. Lediglich im Zuge von zwei Baumneupflanzungen werden die Baumscheiben mittels Baumschutzbügeln geschützt:

  1. Sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf, um dem Wildparken auf Gehwegen und Grünflächen entgegenzuwirken, etwa durch verbesserte Beschilderung, bauliche Schutzmaßnahmen an Baumscheiben oder verstärkte Kontrollen?

Siehe Vorbemerkung:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Flächen des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße durch Anwohnende oder Dritte unsachgemäß und unrechtmäßig gepflastert wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus für den weiteren Umgang mit dem Straßenbegleitgrün in diesem Abschnitt?

Dem Bezirksamt sind unsachgemäße und unrechtmäßige Pflasterungen nicht bekannt:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Hermann-Distel-Straße

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