Verkehrsrechtliche Situation und Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.10
Kleine Anfrage
der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
Als GRÜNE Fraktion wurden wir von Bürger*innen auf den Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund haben wir die verkehrsrechtliche Situation vor Ort geprüft und Folgendes festgestellt:
Höhe Hausnummer 10 bis zur Einmündung Dreieichenweg besteht ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot (Mo–Fr, 7–17 Uhr). Von Hausnummer 14 bis 38 ist durch Zeichen 315 StVO das Parken auf dem Gehweg einschließlich eines weißen Fahrbahnstreifens geregelt und erlaubt. An allen übrigen Abschnitten der Hermann-Distel-Straße ist das Befahren des Gehwegs sowie des Straßenbegleitgrüns nach geltendem Recht nicht gestattet.
In der Praxis wird die Parkregelung jedoch regelmäßig nicht eingehalten. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9, 11 und 13 werden Fahrzeuge auf dem Gehweg, unmittelbar auf dem Straßenbegleitgrün sowie auf Baumscheiben abgestellt, was zu sichtbaren Schäden an Baumscheiben und Baumwurzeln geführt hat.
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorab: für die Fragen 1 und 3 ist das PK zuständig. Hier müsste ein Auskunftsersuchen durch die Fraktion Grüne Bergedorf gestellt werden.
Siehe Vorbemerkung:
Vor den HNR 1-13 wird zum Teil illegal auf den Seitenstreifen geparkt. Der Zustand ist dem BA bekannt und wird sich hierzu mit dem PK 43 austauschen. Lediglich im Zuge von zwei Baumneupflanzungen werden die Baumscheiben mittels Baumschutzbügeln geschützt:
Siehe Vorbemerkung:
Dem Bezirksamt sind unsachgemäße und unrechtmäßige Pflasterungen nicht bekannt:
Beschluss:
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