Verkehrsrechtliche Situation und Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße
Kleine Anfrage
der BAbg. Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
Als GRÜNE Fraktion wurden wir von Bürger*innen auf den Zustand des Straßenbegleitgrüns in der Hermann-Distel-Straße aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund haben wir die verkehrsrechtliche Situation vor Ort geprüft und Folgendes festgestellt:
Höhe Hausnummer 10 bis zur Einmündung Dreieichenweg besteht ein einseitiges eingeschränktes Halteverbot (Mo–Fr, 7–17 Uhr). Von Hausnummer 14 bis 38 ist durch Zeichen 315 StVO das Parken auf dem Gehweg einschließlich eines weißen Fahrbahnstreifens geregelt und erlaubt. An allen übrigen Abschnitten der Hermann-Distel-Straße ist das Befahren des Gehwegs sowie des Straßenbegleitgrüns nach geltendem Recht nicht gestattet.
In der Praxis wird die Parkregelung jedoch regelmäßig nicht eingehalten. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 1, 3, 9, 11 und 13 werden Fahrzeuge auf dem Gehweg, unmittelbar auf dem Straßenbegleitgrün sowie auf Baumscheiben abgestellt, was zu sichtbaren Schäden an Baumscheiben und Baumwurzeln geführt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir Bezirksamt:
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