Vergabe weiterer ungebundener Mittel aus dem Förderfonds
Mit Drs. 21-1545.02 hat die Verwaltung den Hauptausschuss in seiner Sitzung am 12.10.2023 über die Höhe der ungebundenen Mittel aus dem Förderfonds 2023 informiert.
Zur Erweiterung des touristischen Leitsystems schlägt die Verwaltung eine Förderung der nachfolgenden Maßnahme aus ungebundenen Mitteln des Förderfonds 2023 vor:
Bergedorf verfügt seit 2015 über ein touristisches Leitsystem in den Vier- und Marschlanden, das vor allem auf Radfahrende fokussiert ist. Mit Hilfe des Leitsystems werden fünf Fahrradrouten mit ihren Attraktionen in den Vier- und Marschlanden ausgeschildert. Neben den Fahrradrouten ist ein „Bergedorf Spaziergang“ Teil des Angebots. Zusätzlich zur Beschilderung sind die Routen analog (Flyer „Raderlebnis Bergedorf und Vier- und Marschlande“ in der derzeit 4. Auflage) sowie digital (im Internet unter www.entdeckerrouten.org und die entsprechende App) abrufbar.
Zukünftig soll ein touristisches Leitsystem die bisherigen Informationsangebote bereithalten und zusätzlich zu den touristischen Highlights Bergedorfs führen. Mit einem solchen touristischen Leitsystem soll es gelingen, vor allem ortsfremde Besucherinnen und Besucher über Sehenswürdigkeiten zu informieren und dorthin zu leiten. Das touristische Leitsystem soll ein dynamisches Tourismusmarketinginstrument sein, das durch eine optimal aufeinander abgestimmte Beschilderung gezielt Informationen vermittelt und den Gästen Orientierung gibt.
Um den Anforderungen an ein attraktives Tourismusleitsystem gerecht zu werden, sollten an zu definierenden Punkten der Innenstadt Info-Tafeln in passendem Design aufgestellt werden, die plakativ auf das System der Besucherführung, auf Routen (die bestehende Route des „Bergedorf Spaziergangs ist mit aufzunehmen) und auf Highlights in Bergedorf hinweisen. Die Tafeln sollen mit digitalen Angeboten ergänzt werden (z.B. Abruf von Routen per QR-Code; Touchpads mit der Möglichkeit, direkt Informationen zu Sehenswürdigkeiten, Einzelhandel, Gastronomie, ÖPNV, öffentliche WCs zu erhalten).
Für die Erweiterung und Neuentwicklung werden Kosten in Höhe von rd. 80.000,00 € entstehen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von konsumtiven Förderfondsmitteln in Höhe von 80.000,00 €.
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