21-1545.01

Förderfonds Bezirke – Prämienzahlungen 2023

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31.08.2023
Ö 9.5
Sachverhalt

Mit der Fortschreibung des „Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“ vom November 2021 (s. SDrs. Nr. 2021/02621) wurde die Prämie für die Ausschüttung der Mittel aus dem Förderfonds Bezirke auf 350 Euro je genehmigte Wohneinheit angehoben.

Weiterhin stehen unverändert 1 Mio. Euro für Gewerbeförderung zur Verfügung. Hiervon entfallen

 

  • 500 Tsd. Euro auf die Ansiedlung, Erweiterung und Modernisierung gewerblicher Unternehmen nach anteiligen Gebühreneinnahmen aus Baugenehmigungen für produzierendes Ge- werbe sowie
  • 500 Tsd. Euro auf die planerische Tätigkeit zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten anhand einer Punktevergabe durch die BSW.

 

Zum Jahresanfang wurde den Bezirksämtern bereits eine Abschlagszahlung gewährt, basierend auf den Planwerten für Wohnungsbau. Nach Vorlage der abschließenden Ist-Zahlen zum Wohnungsbau, der Punktevergabe zur Gewerbeförderung durch Bezirksämter und BSW sowie der Ermittlung der Gebühreneinnahmen 2022 stehen jetzt die den Bezirksämtern zustehenden Mittel des Förderfonds für 2023 fest.

 

Wohnungsbauförderung

 

Nach Vorliegen der Wohnungsbaugenehmigungszahlen 2022 ergibt sich für die Wohnungsbauförderung folgendes Bild:

 

 

 

Bezirksamt

 

Planzah- len Ver- trag für Hamburg

 

Tatsächliche Wohnungsbauge- nehmigungen 2022

 

Prämien auf Basis der tatsächlichen Wohnungsbauge- nehmigungen 2022

 

Bereits geleis- tete Abschlags- zahlung

 

 

Restliche Fördermit- tel Wohnungsbau

Hamburg-Mitte

1.400 €

2.337 €

817.950 €

490.000 €

327.950 €

Altona

1.500 €

935 €

327.250 €

525.000 €

-197.750 €

Eimsbüttel

1.050 €

1.052 €

368.200 €

367.500 €

700 €

Hamburg-Nord

1.200 €

1.476 €

516.600 €

420.000 €

96.600 €

Wandsbek

1.800 €

1.921 €

672.350 €

630.000 €

42.350 €

Bergedorf

800 €

543 €

190.050 €

280.000 €

-89.950 €

Harburg

800 €

849 €

297.150 €

280.000 €

17.150 €

Summe

8.550 €

9.113 €

3.189.550 €

2.992.500 €

197.050 €

 

Gewerbeförderung:

 

r die Ansiedlung, Erweiterung und Modernisierung von  gewerblichen  Unternehmen  nnen  500 Tsd. Euro geschlüsselt verteilt werden. Die Verteilung der Fördermittel bemisst sich dabei nach dem Verhältnis der Einnahmen aller Baugenehmigungen, die nicht Wohnungsbau, nicht öffentliche Bauten, nicht Einzelhandel, nicht Bürobau, nicht Freizeit oder soziale Nutzungen und nicht Gastronomie betreffen. Diese werden auf das PSP-Element „Produzierendes Gewerbe“ gebucht.

 

Bezirksamt

Gebühreneinnahmen

Einnahme- Ist

Anteil

rderbetrag Geb.einnahmen

Hamburg-Mitte

455.747,00

35%

175.372,74

Altona

255.117,62

20%

98.169,99

Eimsbüttel

173.290,32

13%

66.682,61

Hamburg-Nord

224.025,80

17%

86.205,76

Wandsbek

93.342,41

7%

35.918,42

Bergedorf

8.005,10

1%

3.080,39

Harburg

89.838,45

7%

34.570,09

Summe

1.299.366,70

100%

500.000,00

 

Zur Verteilung der 500 Tsd. Euro für die Ausweisung von Gewerbeflächen in neuen Bebauungsgebieten (Planrecht/Gewerbepläne) wurden von Bezirksämtern und BSW insgesamt 4 Punkte vergeben, so dass die Fördersumme pro Punkt 125 Tsd. Euro beträgt. Damit ergibt sich folgende Verteilung auf die Bezirksämter:

 

Bezirksamt

Gewerbepunkte

Punkte Ge- werbeplan

rderbetrag Gewerbepunkte

Hamburg-Mitte

0

0,00

Altona

0

0,00

Eimsbüttel

0

0,00

Hamburg-Nord

0

0,00

Wandsbek

1

125.000,00

Bergedorf

3

375.000,00

Harburg

0

0,00

Summe

4

500.000,00

 

 

 

In der Gesamtbetrachtung ergeben sich damit folgende Sollübertragungen für 2023:

 


 

Das Bezirksamt Altona weist eine Überzahlung i.H.v. 99.580,01 Tsd. Euro aus, die gem. Ziffer 8 Absatz 5 des Vertrages für Hamburg - Wohnungsneubau mit der Abschlagszahlung für das Jahr 2024 verrechnet wird.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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