Förderfonds Bezirke Prämienzahlungen 2023
Letzte Beratung: 31.08.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.5
Mit der Fortschreibung des „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ vom November 2021 (s. SDrs. Nr. 2021/02621) wurde die Prämie für die Ausschüttung der Mittel aus dem Förderfonds Bezirke auf 350 Euro je genehmigte Wohneinheit angehoben.
Weiterhin stehen unverändert 1 Mio. Euro für Gewerbeförderung zur Verfügung. Hiervon entfallen
Zum Jahresanfang wurde den Bezirksämtern bereits eine Abschlagszahlung gewährt, basierend auf den Planwerten für Wohnungsbau. Nach Vorlage der abschließenden Ist-Zahlen zum Wohnungsbau, der Punktevergabe zur Gewerbeförderung durch Bezirksämter und BSW sowie der Ermittlung der Gebühreneinnahmen 2022 stehen jetzt die den Bezirksämtern zustehenden Mittel des Förderfonds für 2023 fest.
Wohnungsbauförderung
Nach Vorliegen der Wohnungsbaugenehmigungszahlen 2022 ergibt sich für die Wohnungsbauförderung folgendes Bild:
Bezirksamt |
Planzah- len Ver- trag für Hamburg |
Tatsächliche Wohnungsbauge- nehmigungen 2022 |
Prämien auf Basis der tatsächlichen Wohnungsbauge- nehmigungen 2022 |
Bereits geleis- tete Abschlags- zahlung |
Restliche Fördermit- tel Wohnungsbau |
Hamburg-Mitte |
1.400 € |
2.337 € |
817.950 € |
490.000 € |
327.950 € |
Altona |
1.500 € |
935 € |
327.250 € |
525.000 € |
-197.750 € |
Eimsbüttel |
1.050 € |
1.052 € |
368.200 € |
367.500 € |
700 € |
Hamburg-Nord |
1.200 € |
1.476 € |
516.600 € |
420.000 € |
96.600 € |
Wandsbek |
1.800 € |
1.921 € |
672.350 € |
630.000 € |
42.350 € |
Bergedorf |
800 € |
543 € |
190.050 € |
280.000 € |
-89.950 € |
Harburg |
800 € |
849 € |
297.150 € |
280.000 € |
17.150 € |
Summe |
8.550 € |
9.113 € |
3.189.550 € |
2.992.500 € |
197.050 € |
Gewerbeförderung:
Für die Ansiedlung, Erweiterung und Modernisierung von gewerblichen Unternehmen können 500 Tsd. Euro geschlüsselt verteilt werden. Die Verteilung der Fördermittel bemisst sich dabei nach dem Verhältnis der Einnahmen aller Baugenehmigungen, die nicht Wohnungsbau, nicht öffentliche Bauten, nicht Einzelhandel, nicht Bürobau, nicht Freizeit oder soziale Nutzungen und nicht Gastronomie betreffen. Diese werden auf das PSP-Element „Produzierendes Gewerbe“ gebucht.
Bezirksamt |
Gebühreneinnahmen |
||
Einnahme- Ist |
Anteil |
Förderbetrag Geb.einnahmen |
|
Hamburg-Mitte |
455.747,00 |
35% |
175.372,74 |
Altona |
255.117,62 |
20% |
98.169,99 |
Eimsbüttel |
173.290,32 |
13% |
66.682,61 |
Hamburg-Nord |
224.025,80 |
17% |
86.205,76 |
Wandsbek |
93.342,41 |
7% |
35.918,42 |
Bergedorf |
8.005,10 |
1% |
3.080,39 |
Harburg |
89.838,45 |
7% |
34.570,09 |
Summe |
1.299.366,70 |
100% |
500.000,00 |
Zur Verteilung der 500 Tsd. Euro für die Ausweisung von Gewerbeflächen in neuen Bebauungsgebieten (Planrecht/Gewerbepläne) wurden von Bezirksämtern und BSW insgesamt 4 Punkte vergeben, so dass die Fördersumme pro Punkt 125 Tsd. Euro beträgt. Damit ergibt sich folgende Verteilung auf die Bezirksämter:
Bezirksamt |
Gewerbepunkte |
|
Punkte Ge- werbeplan |
Förderbetrag Gewerbepunkte |
|
Hamburg-Mitte |
0 |
0,00 |
Altona |
0 |
0,00 |
Eimsbüttel |
0 |
0,00 |
Hamburg-Nord |
0 |
0,00 |
Wandsbek |
1 |
125.000,00 |
Bergedorf |
3 |
375.000,00 |
Harburg |
0 |
0,00 |
Summe |
4 |
500.000,00 |
In der Gesamtbetrachtung ergeben sich damit folgende Sollübertragungen für 2023:
Das Bezirksamt Altona weist eine Überzahlung i.H.v. 99.580,01 Tsd. Euro aus, die gem. Ziffer 8 Absatz 5 des Vertrages für Hamburg - Wohnungsneubau mit der Abschlagszahlung für das Jahr 2024 verrechnet wird.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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