22-0839.01

Veränderungen und bauliche Maßnahmen in der Boberger Niederung

Antwort

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD-Fraktion Bergedorf

Die Boberger Niederung zählt zu den ökologisch bedeutendsten Natur- und Landschaftsräumen im Bezirk Bergedorf und besitzt als Natura-2000- beziehungsweise FFH-Gebiet einen besonderen Schutzstatus. Das Gebiet erfüllt wichtige Funktionen für Artenvielfalt, Landschaftsschutz, Naherholung und Umweltbildung. Gleichzeitig ist die Niederung in den vergangenen Jahren zunehmend von Maßnahmen zur Besucherlenkung, Freizeitnutzung und landschaftlichen Gestaltung betroffen gewesen.
Nach aktuellen Beobachtungen wurden innerhalb der letzten Monate im Bereich der Niederung neue landschaftsbauliche Elemente geschaffen, darunter künstlich angelegte Sandflächen beziehungsweise Dünenstrukturen sowie ein neu angelegtes Gewässer im Bereich des Walter-Hammer-Weges. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen hinsichtlich der naturschutzfachlichen Zielsetzung dieser Maßnahmen, ihrer Vereinbarkeit mit dem Schutzstatus des Gebietes sowie möglicher Auswirkungen auf bestehende Lebensräume und Artenbestände.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:


1. Handelt es sich bei den neu angelegten Sandflächen beziehungsweise Dünenstrukturen sowie dem neu geschaffenen Gewässer um Maßnahmen aus dem Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) für die Boberger Niederung? Falls ja: Welche konkreten Maßnahmen des PEP werden hier umgesetzt?

Ja, die Maßnahmen basieren auf dem Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) für die Boberger Niederung. Für die Flächen, auf denen Dünen modelliert wurden, sieht der PEP als Entwicklungsziel „Offene Dünen“ vor (vgl. PEP Naturschutzgebiet Boberger Niederung, Karte Entwicklungsziele). Vor Umsetzung der Maßnahme waren auf diesen Flächen keine offenen Dünen mehr vorhanden. Die Maßnahme entspricht zudem in ihrer Wirkung der im PEP vorgesehenen Investitionsmaßnahme „T.2 Oberboden abtragen“ durch die offene Sandflächen wiederhergestellt werden.

Im Rahmen der Maßnahme wurden keine neuen Gewässer angelegt, sondern bestehende Gewässer vergrößert und miteinander verbunden. Ziel war es, die Gewässer insbesondere für die Kreuzkröte zu optimieren. Im PEP 6.5.1 Kapitel „Entwicklungsziele für die Pflegeeinheit Gewässer und Röhricht“ ist festgelegt, dass „insbesondere […] Laichgewässer für Kreuzkröte und andere Amphibien neu erstellt oder aufgewertet werden“ sollen. Die Optimierung der Gewässer als Laichhabitat für die Kreuzkröte entspricht somit ebenfalls den Vorgaben des PEP.

Darüber hinaus ist in der Schutzgebietsverordnung unter den Schutzzielen festgelegt, dass die Entwicklung neuer Lebensstätten für europäisch geschützte Arten oder Lebensraumtypen vorrangig gegenüber dem Erhalt der aktuell vorkommenden nicht entsprechend geschützten Arten und Lebensräume zu berücksichtigen ist. Die Optimierung der Gewässer lässt sich daher auch aus der Schutzgebietsverordnung ableiten.



2. Welche Kosten sind durch diese Maßnahmen entstanden und aus welchen Haushaltsmitteln, Förderprogrammen oder sonstigen Finanzierungsquellen wurden sie finanziert?

Die Umsetzung der Maßnahme hat 8.900 € gekostet. In diesem Auftrag wurden allerdings noch drei weitere Gewässer für die Kreuzkröte optimiert, sodass die Kosten für die angefragte Maßnahme geringer ausfallen. Finanziert wurde die Maßnahme aus dem Kernhaushalt der BUKEA.


3. Welche Auswirkungen auf bestehende Lebensräume sowie auf geschützte oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden durch die Maßnahmen erwartet?

Es werden positive Auswirkungen für den Lebensraum „Offene Sanddünen“ sowie für die geschützte Kreuzkröte, zahlreiche wärmeliebende Insektenarten wie Laufkäfer, Heuschrecken, Sandbienen und die seltenen Grabwespen erwartet. Zusätzlich ist bereits die positive Auswirkung auf die Vegetation erkennbar, es haben sich junge Silbergraspflanzen angesiedelt. Die Offenlegung der Sandschichten dient allen Zielarten der Trockenrasen, da das Sukzessionsstadium zurückgesetzt wird.

Die heute als besonders schutzwürdig angesehenen Sand- und Dünenlebensräume der Boberger Niederung sind historisch durch natürliche Prozesse im Elbtal entstanden. Die Dynamik von Hochwasser, Windverfrachtung und Sandumlagerung schuf fortlaufend neue Offenbodenbereiche, Dünenstrukturen und Gewässer. Da diese natürlichen Prozesse heute nur noch eingeschränkt wirksam sind, werden entsprechende Strukturen teilweise durch gezielte Naturschutzmaßnahmen erhalten oder wiederhergestellt.

4. Wird ein Monitoring der ökologischen Auswirkungen durchgeführt?
Falls ja: In welcher Form und durch welche Stellen?

Ja, es ist bereits seit mehreren Jahren ein Kreuzkrötenmonitoring beauftragt, dieses ist an ein externes Gutachterbüro vergeben.

Die Vegetation wird regelmäßig alle 5 Jahre durch die Biotopkartierung erfasst und bewertet.


5. Welche Maschinen und technischen Geräte kamen bei den Erd- und Landschaftsbauarbeiten innerhalb des Schutzgebietes zum Einsatz?

Es waren ein Kettenbagger sowie ein Schlepper mit Muldenkipper im Einsatz.

6. Wie viele Tonnen Sand wurden im Rahmen der Maßnahmen aufgebracht und woher stammt das verwendete Material?

Es wurde kein Material aufgebracht. Sämtlicher Sand der als Düne modelliert wurde, stammt aus dem Teichaushub.


7. Welche Auswirkungen auf Insekten, Bodenfauna und weitere Artengruppen wurden im Vorfeld prognostiziert?

Siehe Antwort zu 3.


8. Welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung möglicher negativer Auswirkungen wurden vorgesehen?

Es sind keinerlei negative Auswirkungen zu erwarten.


9. Welche konkreten Eingriffe, Umgestaltungen oder landschaftsbaulichen Maßnahmen wurden innerhalb der vergangenen zwölf Monate in der Boberger Niederung durchgeführt?

In der Boberger Niederung wurden im Zuge dieser Beauftragung drei Teiche vergrößert, drei Teiche miteinander verbunden sowie an verschiedenen Stellen Heide und Trockenrasen gepflegt und dafür der Oberboden abgeschoben. Weitere landschaftsbauliche Maßnahmen wurden in den vergangenen 12 Monaten nicht umgesetzt.


10. Welche weiteren Maßnahmen oder Veränderungen im Gebiet befinden sich derzeit in Planung oder Vorbereitung?

Das Pflegen von Heide- und Trockenrasenflächen sowie die Optimierung der Kreuzkrötengewässer sind regelmäßige Pflegemaßnahmen, die dem Erhalt und der Förderung der jeweiligen Lebensräume dienen. Diese Maßnahmen werden ergänzend zur Schafbeweidung kontinuierlich durchgeführt und sind auch für die Zukunft fest eingeplant.


11. Welche Behörden, Dienststellen, externen Planungsbüros, Naturschutzverbände oder sonstigen Akteure waren beziehungsweise sind an Planung, Genehmigung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen beteiligt?

Im Vorfeld wurden die betreuenden Naturschutzverbände sowie die Loki Schmidt Stiftung in die Planungen einbezogen. Zudem wurden Hinweise des mit dem Monitoring der Kreuzkröte beauftragten Planungsbüros berücksichtigt. Die Verantwortung für Planung, Genehmigung, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen lag bei der Abteilung Naturschutz der BUKEA.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Sand

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