Umsetzung der Energiewende im Bezirk Bergedorf Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 27 BezVG
Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Der Senat hat bereits die notwendigen Weichen für den weitreichenden Netzausbau mit dem Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Hamburg (Klimaschutzstärkungsgesetz) gestellt. Der Ausbau des Stromverteilnetzes soll vorrangig und beschleunigt umgesetzt werden. Ziel ist es, die Integration der erneuerbaren Energien zu ermöglichen und Maßnahmen der Sektorenkopplung beschleunigt umzusetzen.
Das oberste Ziel eines jeden Stromnetzbetreibers ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) definiert: eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität.
Vor diesem Hintergrund ist SNH als in Hamburg zuständige Stromnetzbetreiberin verpflichtet, das Stromnetz in Hamburg stets bedarfsgerecht auszubauen, im Sinne der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden. Eine prioritäre Beachtung / Behandlung eines einzelnen Bezirks in der Stadt Hamburg ist aufgrund dieser Rahmensetzung nicht möglich.
Das Bezirksamt Bergedorf hat jedoch stets die Möglichkeit, bei allen Projekten im Zusammenhang mit dem Ausbau/der Ertüchtigung des Stromverteilnetzes sowie der Einspeisung von erneuerbaren Energien darauf hinzuwirken, dass Planungs- und Genehmigungsschritte, die eine Einbindung der Verwaltung auf Bezirksebene erfordern, vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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