21-1875.01

Umsetzung der Energiewende im Bezirk Bergedorf

Antrag

Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.4.1

Sachverhalt

 

Änderungsantrag

der BAbg. Capeletti, Pelch und Fraktion der CDU

 

 

Die Zielrichtung des Antrags Drucksache 21-1875, insbesondere unter Petitum zu 2. mit der Forderung nach einem prioritären Ausbau der Stromnetze, ist ausdrücklich zu unterstützen. Insofern sollte dies auch sprachlich so ausgedrückt werden.

 

Der unter Petitum zu 1. a formulierte Handlungsauftrag lässt außer Acht, dass vor der Bestimmung „geeigneter“ Flächen die Festlegung der Kriterien für eben diese Geeignetheit festgelegt werden müssen. Außerdem sollte von Seiten des Bezirks klar kommuniziert werden, dass der zuständigen Behörde hier kein Freibrief bezüglich der Auswahl erteilt werden soll, sondern dass die Mitbestimmung im gesamten Prozess zu beachten ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum zu 1 a und zu 2. aus der Drs. 21-1875 wird wie folgt ersetzt:

 

1. Das Bezirksamt wird aufgefordert,

 

a) die zuständige Behörde zu ersuchen, konkrete Voraussetzungen und Kriterien zu formulieren, unter denen Flächen als geeignet erscheinen, um Windenergie- oder Photovoltaikanlagen zu errichten. Hierzu gehört u. a. die Prüfung des Vorhandenseins und der Geeignetheit in Bezug auf den Anschluss an das Stromnetz, damit eine Einspeisung der zusätzlich erzeugten Energie auch sichergestellt werden kann. Erforderlich ist auch eine Darstellung der notwendigen Abstandsradien zu Siedlungen oder anderen maßgeblichen geografischen Punkten. Weiterhin wird eine Erläuterung erwartet, bis zu welchem Bodenrichtwert ein Überbau mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien noch als sinnvoll und wirtschaftlich erscheint.

 

Darüber hinaus soll die zuständige Behörde darstellen, in welchem Umfang und mit welchem Output Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern im Bezirk grundsätzlich möglich ist.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte soll die zuständige Behörde der Bezirksversammlung geeignete Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen als Entscheidungsgrundlage vorschlagen.

 

2. Wir fordern die zuständige Hamburger Behörde auf,

den Ausbau des Stromnetzes im Bezirk Bergedorf prioritär voranzutreiben, der durch erneuerbare Energien erzeugte Strom im ganzen Bezirk im vollen Umfang genutzt werden kann, und fordern die zuständige Behörde auf, der Bezirksversammlung regelmäßig über die Planungen und Baufortschritte zu berichten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.09.2023
Ö 13.4.1
Anhänge

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