Um-/Nachbesetzung im Bauausschuss (Bau)
Mit Bezug auf die Grunddrucksache 21-0002 hat die Fraktion GRÜNE Bergedorf gem. § 36 der Geschäftsordnung
als stellvertretendes Mitglied
Frau Kerrin Schütt
benannt.
Der durch die Bezirksversammlung hierzu ermächtigte Hauptausschuss bestellt gemäß § 36 Absatz 1 GO i.V.m. §§ 16 und 17 BezVG Frau Kerrin Schütt als ständige Vertreterin im Bauausschusses, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Voraussetzungen.
Keine.