21-1473.01

Trainings- und Spielzeiten auf den Sportanlagen an den Sander Tannen und am Ladenbeker Furtweg

Antwort

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28.11.2022
27.10.2022
Sachverhalt

 

Große Anfrage der BAbg. Dietrich, Woller und der CDU-Fraktion

 

Der SV Bergedorf-West hat ab der Saison 2022/2023 auf der Sportanlage an den Sander Tannen (Krusestraße in Sande) eine neue Heimspielstätte für die Ausrichtung seiner Pflichtspiele in der Fußball-Kreisklasse des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. gefunden. Freundlicherweise hat der ASV Bergedorf von 1885 e.V. der Liga-Mannschaft des SV Bergedorf-West entsprechende Nutzungszeiten an den Sonntagen um 9.00 Uhr morgens zur Verfügung gestellt. Dies zeugt eindrucksvoll von Fairness und gelebter Sportkameradschaft.

Das Training absolviert der SV Bergedorf-West auf der Kunststoffrasenfläche bei den Berufsschulen in Bergedorf-West. Hier hat die TSG Bergedorf Nutzungszeiten abgegeben. Allerdings verfügt diese Sportfläche über keine Flutlichtanlage, so dass ein adäquates Trainieren schon in den frühen Abendstunden im Herbst und Winter nicht mehr möglich ist.

Dennoch gibt es nach wie vor Schwierigkeiten mit einem anderen Fußballverein, der die Kunststoffrasenplätze an den Sander Tannen offiziell nutzt. Zu beobachten ist, dass die Nutzung der Plätze nicht vollumfänglich erfolgt und auch der Zugang zu den Kabinen nicht so reibungslos funktioniert.

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 12.09.2022 wie folgt:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Sportvereine oder andere Nutzergruppen haben in den Jahren 2020 und 2021 sowie im laufenden Jahr 2022 zu welchen Zeiten für welche Nutzung (Trainings- und Wettkampfbetrieb, Turniere, Sportfeste usw.) die unüberdachten Sportanlagen an den Sander Tannen und am Ladenbeker Weg zu exakt welchen Zeiten genutzt? (Ggfs. bitte die einzelnen Nutzungsverträge mit Beginn und Laufzeit sowie die Vertragspartner nennen.)

 

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurde die unüberdachte Sportanlage Sander Tannen vom ASV Bergedorf 85, FC Bergedorf 85 und VfL Lohbrügge zu den Zeiten in der unten aufgeführten Tabelle genutzt.

 

 

 

An den Wochenenden fand der vom HFV angesetzte Punktspielbetrieb statt, über den der Verwaltung keine Unterlagen vorliegen.

 

Außerdem wurde die Sportanlage Sander Tannen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von folgenden Nutzergruppen genutzt:

17.10.2020 FC Bergedorf 85 Fußballworkshop für Mädchen 14:30 – 17:30 Uhr

28.08.2021 FC Bergedorf 85 Tag des Mädchenfußballs  08:00 – 18:00 Uhr

25.06.2022 Galatasary Sportverein e.V.  Internationales Jugendfußballturnier 08:00 – 18:00 Uhr

11.07.2022 – 15.07.2022 HSV HSV-Fußballschule   09:30 – 15:30 Uhr

 

Sportanlage Ladenbeker Weg:

Die unüberdachte Sportanlage Ladenbeker Weg ist ab 01.01.2015 per Überlassungsvertrag an die TSG Bergedorf überlassen worden.

Im Rahmen dieses Überlassungsvertrages regelt der Verein eigenverantwortlich die Verteilung der Nutzungszeiten für den Football- und Fußballbetrieb.

Das oben zum Punktspielbetrieb des HFV Gesagte gilt hier entsprechend.

 

 

 

 

2. Mit dem FC Bergedorf 85 e.V. (gegründet 2009) wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen.

2.1. Wann wurde der Nutzungsvertrag geschlossen und für welchen Zeitraum?

 

Der Nutzungsvertrag wurde am 12.05.2010 auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

 

2.2. Welche wesentlichen Vertragsbestandteile gibt es (Rechte und Pflichten)?

 

Der FC Bergedorf 85 hat sich vertraglich verpflichtet, Eigenleistungen in Form von Abbrucharbeiten zu erbringen.

Außerdem verpflichtete er sich, Finanzmittel in Höhe von 100.000 € für den Bau der beiden Kunststoffrasenplätze beizusteuern und die Finanzierung der Flutlichtanlage sicherzustellen.

Aufgrund der finanziellen Beteiligung beim Bau der beiden Kunststoffrasenplätze wurde dem FC Bergedorf 85 das alleinige Nutzungsrecht am großen Kunststoffrasenplatz für Trainingszeiten werktags ab 17:00 Uhr auf unbestimmte Zeit zugesichert.

 

 

2.3. Lässt dieser Nutzungsvertrag auch die Option zu, dass das Bezirksamt Bergedorf aufgrund besonderen Interesses (z. B. ein Sport- und Kinderfest des Bezirks oder Ausrichtung eines DFB-Pokalspiels mit Ausweisung des Sicherheitsbereichs für die beiden Kunststoffrasen­plätze) oder eines besonderen Bedarfs (Notlage eines anderen Fußballvereins) anordnen darf, andere Nutzergruppen die Nutzung temporär zu erlauben?

Wenn ja, weshalb hat das Bezirksamt diese Option nicht ergriffen?

Wenn nein, weshalb hat das Bezirksamt diese Vorsichtsmaßnahme nicht im Vertrag berücksichtigt?

 

Im Nutzungsvertrag sind die genannten Ausnahmefälle nicht geregelt.

Da die Fußballabteilung des ASV Bergedorf 85 zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr existierte, wurde die Sportanlage Sander Tannen damals nur vom FC Bergedorf 85 und zeitweise vom VfL Lohbrügge genutzt.

Es bestand somit kein Mangel an Nutzungszeiten, so dass man weitergehende Vertragsregelungen nicht für erforderlich hielt.

 

 

  1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt wann und in welchen zeitlichen Schritten ergreifen, um einen adäquaten Trainings- und Wettkampfspielbetrieb für den SV Bergedorf-West für die Saison 2022/2023 auf den Sportanlagen an den Sander Tannen (Krusestraße und Ladenbeker Weg) - inkludiert des Zugangs zu den Umkleidekabinen und den sanitären Anlagen – sicher zu stellen?

 

Am 04.10.2022 fand ein Gespräch zwischen dem Bezirksamt und dem Vorstand des FC Bergedorf 85 statt.

Darin verständigte man sich darauf, dass  der SV Bergedorf-West ab sofort seine Punktspiele auch auf dem vom FC Bergedorf 85 genutzten Kunststoffrasenplatz austragen kann.

 

Am 12.10.2022 fand dann ein weiteres Gespräch zwischen dem Bezirksamt und dem Vorstand des SV Bergedorf-West statt, um diese aktuelle Information weiterzugeben.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass für den Trainingsbetrieb des SV Bergedorf-West weiterhin der Grandplatz am Ladenbeker Furtweg zur Verfügung steht, der regelmäßig von einem städtischen Sportplatzwart abgezogen wird.

Die Sportanlage Ladenbeker Weg steht für den SV Bergedorf-West allerdings nicht zur Verfügung, da sie nach Auskunft der TSG Bergedorf vollumfänglich durch den Trainings- und Punktspielbetrieb des Vereins (Football und Fußball) ausgelastet ist.

In dem Gespräch am 12.10.2022 äußerte der Vorstand des SV Bergedorf-West nun den Wunsch, den Trainingsbetrieb auf der Sportanlage Nettelnburg am Katendeich durchführen zu wollen.

Das Bezirksamt sicherte daraufhin dem Vorstand des SV Bergedorf-West zu, mit dem SV Nettelnburg/Allermöhe zu sprechen, ob für den SV Bergedorf-West eine Trainingszeit reserviert werden kann.

Ein Ergebnis dazu liegt aktuell noch nicht vor.

 

 

4. Ist das für Angelegenheiten des Sports zuständige Fachamt für Sozialraummanagement bereit, in einem Gespräch aller Nutzergruppen gemeinsam mit Vertretern des SV Bergedorf-West zu einer raschen und möglichst einvernehmlichen Lösung zu kommen?

Wenn ja, zu wann plant das Bezirksamt alle Nutzergruppen dazu einzuladen?

Wenn nein, welche Gründe stehe dagegen?

 

Ja, siehe Antwort zur Frage 3.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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