Trainings- und Spielzeiten auf den Sportanlagen an den Sander Tannen und am Ladenbeker Furtweg
Große Anfrage der BAbg. Dietrich, Woller und der CDU-Fraktion
Der SV Bergedorf-West hat ab der Saison 2022/2023 auf der Sportanlage an den Sander Tannen (Krusestraße in Sande) eine neue Heimspielstätte für die Ausrichtung seiner Pflichtspiele in der Fußball-Kreisklasse des Hamburger Fußball-Verbandes e.V. gefunden. Freundlicherweise hat der ASV Bergedorf von 1885 e.V. der Liga-Mannschaft des SV Bergedorf-West entsprechende Nutzungszeiten an den Sonntagen um 9.00 Uhr morgens zur Verfügung gestellt. Dies zeugt eindrucksvoll von Fairness und gelebter Sportkameradschaft.
Das Training absolviert der SV Bergedorf-West auf der Kunststoffrasenfläche bei den Berufsschulen in Bergedorf-West. Hier hat die TSG Bergedorf Nutzungszeiten abgegeben. Allerdings verfügt diese Sportfläche über keine Flutlichtanlage, so dass ein adäquates Trainieren schon in den frühen Abendstunden im Herbst und Winter nicht mehr möglich ist.
Dennoch gibt es nach wie vor Schwierigkeiten mit einem anderen Fußballverein, der die Kunststoffrasenplätze an den Sander Tannen offiziell nutzt. Zu beobachten ist, dass die Nutzung der Plätze nicht vollumfänglich erfolgt und auch der Zugang zu den Kabinen nicht so reibungslos funktioniert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Sportvereine oder andere Nutzergruppen haben in den Jahren 2020 und 2021 sowie im laufenden Jahr 2022 zu welchen Zeiten für welche Nutzung (Trainings- und Wettkampfbetrieb, Turniere, Sportfeste usw.) die unüberdachten Sportanlagen an den Sander Tannen und am Ladenbeker Weg zu exakt welchen Zeiten genutzt? (Ggfs. bitte die einzelnen Nutzungsverträge mit Beginn und Laufzeit sowie die Vertragspartner nennen.)
2. Mit dem FC Bergedorf 85 e.V. (gegründet 2009) wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen.
2.1. Wann wurde der Nutzungsvertrag geschlossen und für welchen Zeitraum?
2.2. Welche wesentlichen Vertragsbestandteile gibt es (Rechte und Pflichten)?
2.3. Lässt dieser Nutzungsvertrag auch die Option zu, dass das Bezirksamt Bergedorf aufgrund besonderen Interesses (z. B. ein Sport- und Kinderfest des Bezirks oder Ausrichtung eines DFB-Pokalspiels mit Ausweisung des Sicherheitsbereichs für die beiden Kunststoffrasenplätze) oder eines besonderen Bedarfs (Notlage eines anderen Fußballvereins) anordnen darf, andere Nutzergruppen die Nutzung temporär zu erlauben?
Wenn ja, weshalb hat das Bezirksamt diese Option nicht ergriffen?
Wenn nein, weshalb hat das Bezirksamt diese Vorsichtsmaßnahme nicht im Vertrag berücksichtigt?
3. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt wann und in welchen zeitlichen Schritten ergreifen, um einen adäquaten Trainings- und Wettkampfspielbetrieb für den SV Bergedorf-West für die Saison 2022/2023 auf den Sportanlagen an den Sander Tannen (Krusestraße und Ladenbeker Weg) - inkludiert des Zugangs zu den Umkleidekabinen und den sanitären Anlagen – sicher zu stellen?
4. Ist das für Angelegenheiten des Sports zuständige Fachamt für Sozialraummanagement bereit, in einem Gespräch aller Nutzergruppen gemeinsam mit Vertretern des SV Bergedorf-West zu einer raschen und möglichst einvernehmlichen Lösung zu kommen?
Wenn ja, zu wann plant das Bezirksamt alle Nutzergruppen dazu einzuladen?
Wenn nein, welche Gründe stehe dagegen?
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