21-0389.01

Taubenschläge in Bergedorf

Mitteilung

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Gremium
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09.12.2020
Ö 3
29.10.2020
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 21-0389

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

a) Das Bezirksamt möge prüfen,

1) inwiefern in den Hamburger Behörden dieser Ansatz bereits geprüft worden ist. Sollten die Behörden sich bereits gegen das Konzept entschieden haben, wird das Bezirksamt gebeten, bei den Behörden die hierfür genannten Gründe und den stattdessen verfolgten Ansatz abzufragen und den Ausschussmitgliedern zu übermitteln.

2) inwiefern die bereits in Stuttgart und Augsburg erfolgreich angewendeten und im Ausschuss am 12.02.2020 dargestellten Konzepte der Taubenschläge auch in Bergedorf realisiert werden können.

3) inwieweit eine Zusammenarbeit mit anderen daran interessierten Akteuren wie der angesprochenen Inhaberin von Marktkauf im Zuge dessen möglich ist.

4) ob in anderen Bezirksämtern bereits ähnliche Konzepte erarbeitet wurden und ein gemeinsamer Ansatz realisiert werden kann.

b) Das Bezirksamt berichtet dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz in dessen Sitzung im August 2020.

 

nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) wie folgt Stellung:

 

 

Stadttauben gehören zum Erscheinungsbild einer Stadt. Als Nachkommen der Felsentauben bevorzugen sie höher gelegene Brutplätze, welche felsenartigen Gegebenheiten ähneln. Die Städte mit ihren Häuserschluchten, Brücken und anderen Bauwerken simulieren diese Gegebenheiten stark. Darüber hinaus finden sie gerade in Städten neben Nistmöglichkeiten auch ein Futterangebot.

 

Tauben zeichnen sich durch eine hohe Reproduktionsfähigkeit aus. Der Fortpflanzungserfolg ist dabei vor allem durch den Bruterfolg und nicht unbedingt durch die Gelegegröße oder Gelegezahl reguliert. Insbesondere Futterangebot und die Verfügbarkeit von Nistplätzen stellen populationslimitierende Faktoren da, beides ist in Städten besonders stark vorzufinden. Bei entsprechendem Nahrungsangebot werden auch wenig geeignete Nistplätze und solche in hoher Dichte aufgesucht. Dabei zeigen die Tauben nach Inanspruchnahme eines Nistplatzes eine ausgesprochen hohe Nistplatzbindung.

 

Eine Reihe von Städten ist einer hohen Taubenpopulation mit der Errichtung von Taubenschlägen begegnet. Ein wissenschaftlich belegter Erfolg anhand von aufwendigen Tierzählungen der Anzahl und Größe von Populationen vor und nach der Errichtung der Schläge liegt im ausreichenden Umfang nicht vor und ist auch äußerst schwierig zu ermitteln.

 

Die Errichtung von Taubenschlägen soll dazu führen, dass ein Taubenbestand an den Schlag gebunden wird, sich dort überwiegend aufhält, Bruteier durch Attrappen ausgetauscht werden können und die Tiere versorgt werden. Den Tieren im Schlag sollte es bei zuverlässiger und sachkundiger Betreuung entsprechend gut gehen. Im Schlag ist zudem eine Populationskontrolle möglich, wenn die Tiere dort brüten.

 

Werden begleitend keine Maßnahmen zur Reduktion von Futterangebot und Nistmöglichkeiten im Umfeld des Schlags verfolgt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Anlocken von Tauben aus der Umgebung. Bei ausreichender Fütterungsbasis ist auch fraglich, ob die Tiere ihre Brutplätze aufgeben. Die Bereitstellung eines einzelnen Taubenschlags stellt daher in der Regel keine Lösung zur Regulation einer Taubenpopulation dar.

 

Die zuständige Behörde hatte ein durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) betriebenes Projekt finanziell unterstützt, in dem 2016 ein Taubenschlag auf der Zentrumsmoschee errichtet wurde. Inzwischen ist dieser Taubenschlag allerdings nicht mehr existent. Im Rahmen dieses Projektes zeigten sich typische Probleme. Nach anfänglich schlechter Annahme des Schlags wurde der Taubenschlag letztlich von einer hinsichtlich der Auslegung doppelt so hohen Taubenzahl zur Futteraufnahme heimgesucht. Eine nennenswerte Brutaktivität fand im Schlag bis zum Ende nicht statt. Im Zuge von Dachsanierungsmaßnahmen musste der Taubenschlag Anfang 2020 rückgebaut werden. Eine erneute Errichtung war nicht möglich, ein alternativer Standort konnte trotz intensiver Bemühungen nicht ausfindig gemacht werden.

 

Auch ein in der Vergangenheit durch die zuständige Behörde selbst verfolgtes Pilotprojekt zur Errichtung eines Taubenschlags wurde nach intensiver, aber vergeblicher Suche eines geeigneten Standortes letztlich eingestellt. Dies zeigt, dass bereits die Suche nach einem dauerhaften und verlässlichen Standort in einer Stadt wie Hamburg ein schwieriges Unterfangen darstellt.

 

Zudem stellen die Errichtung und der Betrieb landesweiter Taubenschläge ein mit einem enormen Verwaltungsaufwand und hohen Kosten verbundenes Unterfangen dar. Ein derartiger Ansatz wird durch die zuständige Behörde aktuell nicht verfolgt. Anträge, die eine Errichtung von Taubenschlägen in Hamburg zum Gegenstand hatten (Drs. 21/16642 und Drs. 21/16510), wurden im März 2019 von der Bürgerschaft mehrheitlich abgelehnt. Inwieweit in den Bezirken konkrete Bestrebungen bestehen, flächenhaft Taubenschläge zu errichten, ist der zuständigen Behörde im Einzelnen nicht bekannt. In der Bezirksversammlung Harburg diskutiert man jedoch ebenfalls über entsprechende Ansätze (Drs. 20-4146.02), in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde einem Antrag zur Errichtung eines einzelnen Taubenschlags mehrheitlich zugestimmt (Drs. 21-4949).

 

 

 

Das Bezirksamt ergänzt:

 

Die Stadt selbst betreibt keine Taubenschläge.

Ein Taubenschlag müsste täglich von jemandem gereinigt und desinfiziert werden.

Es ist gesetzlich verboten Stadttauben zu füttern. Es müssten also gesetzliche Regelungen geändert werden, um einen Taubenschlag zu betreiben.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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