21-0389

Taubenschläge in Bergedorf - beschlossene Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.6

Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Wohnrath, Tilsner und SPD-Fraktion,

der BAbg. Rüssau und Grünen-Fraktion

der FDP-Fraktion

der BAbg. Capeletti und CDU-Fraktion

 

Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz wurde den Mitgliedern am 12.02.2020 die aktuelle Situation der Stadttauben dargestellt. Hierbei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Tierschutzaspekte im Umgang mit Stadttauben bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die bisherigen Maßnahmen der Stadt Hamburg, um die Problematik der Stadttauben zu lösen, wurden zudem als nicht zielführend dargestellt. Der vorgestellte Ansatz sieht stattdessen vor, Taubenschläge an bestimmten Stellen bereitzustellen. Dieser Ansatz habe sich laut der Referentin bereits in anderen Städten nach wenigen Monaten als erfolgreich im Sinne einer Reduktion der Taubenpopulation und damit einhergehend mit den negativen Begleiterscheinungen in der Stadt erwiesen. Dies umso mehr, als auch die verbleibende Population durch die Einrichtung fester Taubenschläge deutlich aus dem Stadtbild zurückgedrängt wird, da es sich um sehr ortsfeste Tiere handelt. Der Prüfauftrag möchte daher eruieren, inwiefern der Ansatz zu mehr Tierschutz und einem saubereren Bahnhof bzw. einer saubereren Bergedorfer Innenstadt führen kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

a) Das Bezirksamt möge prüfen,

1) inwiefern in den Hamburger Behörden dieser Ansatz bereits geprüft worden ist. Sollten die Behörden sich bereits gegen das Konzept entschieden haben, wird das Bezirksamt gebeten, bei den Behörden die hierfür genannten Gründe und den stattdessen verfolgten Ansatz abzufragen und den Ausschussmitgliedern zu übermitteln.

2) inwiefern die bereits in Stuttgart und Augsburg erfolgreich angewendeten und im Ausschuss am 12.02.2020 dargestellten Konzepte der Taubenschläge auch in Bergedorf realisiert werden können.

3) inwieweit eine Zusammenarbeit mit anderen daran interessierten Akteuren wie der angesprochenen Inhaberin von Marktkauf im Zuge dessen möglich ist.

4) ob in anderen Bezirksämtern bereits ähnliche Konzepte erarbeitet wurden und ein gemeinsamer Ansatz realisiert werden kann.

b) Das Bezirksamt berichtet dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz in dessen Sitzung im August 2020.

 

 

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