22-0717

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 17.03.2026 Regionalausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

I. Curslacker Heerweg/ Curslacker Deich, Fußgängerüberweg

Einrichten von Tempo 30 vor einem Fußgängerüberweg

1. Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Curslacker Heerweg/ Curslacker Deich, Fußgängerüberweg folgendes an:

Einrichten von Tempo 30 vor einem Fußgängerüberweg

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Curslacker Heerweg 5:
Aufstellen der VZ 274-30 und VZ 101-11

2.2 Curslacker Heerweg Höhe LiMa 3:
Aufstellen der VZ 274-30 und VZ 101-11

3. Begründung

Bei dem Curslacker Heerweg handelt es sich um eine klassifizierte Straße des innerstädtischen Verkehrsnetzes und dient als Hauptverkehrsstraße (Sammelstraße) für den Stadtteil Curslack sowie als Zubringer zu den umliegenden Vier- und Marschlanden. Es gilt Tempo 50.

Der an der Kreuzung Curslacker Deich liegende Fußgängerüberweg befindet sich in leichter Kurvenlage und wird von Schülerverkehren stark frequentiert. Die anliegenden Fußwege sind deutlich untermassig.

Die Beschränkung auf Tempo 30 km/h vor Fußgängerüberwegen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die für Fußgängerüberwege bei Tempo 50 km/h erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können oder Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den Fußgängerüberweg regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt werden wird.

Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen und Beobachtungen vor Ort bestätigen die für die Anordnung benötigten Voraussetzungen. Die Umsetzung der Anordnung soll zur weiteren Sicherheit der Fußgängerverkehre beitragen.

II. Neuengammer Hausdeich- Schipperstegel, Foortstegel, LütteStegel

Aufstellen des VZ 102

1 Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die

Neuengammer Hausdeich- Schipperstegel, Foortstegel, LütteStegel

folgendes an:

Aufstellen des VZ 102

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Neuengammer Hausdeich/Schipperstegel:

• Aufstellen des VZ 102

2.2 Neuengammer Hausdeich/Foortstegel:

• Aufstellen des VZ 102

2.3 Neuengammer Hausdeich/Lütte Stegel:

• Aufstellen des VZ 102

3. Begründung

Aufgrund mehrerer Bürgerhinweise stellte sich heraus, dass die veränderte Vorfahrtsregelung im Stegelviertel viele Fahrzeugführer vor eine große Herausforderung stellt. Häufig wird an den neuen Rechts-vor-links-Kreuzungen die Vorfahrt nicht gewährt. Um eine Eindeutigkeit der Vorfahrt herzustellen, wird an den oben aufgeführten Kreuzungsbereichen für eine gewisse Zeit das VZ 102 angeordnet.

III. Curslacker Heerweg / Brookdeich

Beschilderung der Nebenflächen

1. Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Curslacker Heerweg / Brookdeich folgendes an: Entfernung von überflüssigen / alten Verkehrszeichen

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Ersatzlose Entfernung des Z 1022-10 (unterhalb des VZ 101)
  2. Entfernung des alten VZ 240 und aufstellen des neuen VZ 240 am gleichen VZ-Träger und über dem Z 1000-31

3. Begründung

  1. Das Z 1022-10 ist an dieser Stelle falsch und irritierend
  2. Die Darstellung der Pictogramme gehört zur Zeit vor 1992. Sie sind kleiner und daher schlechter zu sehen. Um Irritationen zu vermeiden, muss das VZ ausgetauscht werden.

Die Anordnungen dienen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und waren zu Recht von der Bevölkerung bemängelt worden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Curslacker Heerweg Curslacker Deich Neuengammer Hausdeich Schipperstegel Foortstegel Lütte Stegel Brookdeich

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