Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM
Letzte Beratung: 10.02.2026 Regionalausschuss Ö 5.1
I. Rungedamm/Hans Duncker-Straße
Aufstellen eines VZ 239
1 Anordnung
Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Rungedamm/Hans Duncker-Straße folgendes an: Aufstellen eines VZ 239
2 Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Rungedamm, LiMa 7, Aufstellen eines VZ 239
3 Begründung
Täglich wird der Gehweg vor der Kita Wirbelkinder stark von Radfahrenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen genutzt. Um eine Eindeutigkeit der Nutzungsfläche herzustellen, soll das VZ 239 am Ende des rotmarkierten Radwegs platziert werden.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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