22-0689

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.02.2026 Regionalausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

I. Rungedamm/Hans Duncker-Straße

Aufstellen eines VZ 239

1 Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Rungedamm/Hans Duncker-Straße folgendes an: Aufstellen eines VZ 239

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Rungedamm, LiMa 7, Aufstellen eines VZ 239

3 Begründung

Täglich wird der Gehweg vor der Kita Wirbelkinder stark von Radfahrenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen genutzt. Um eine Eindeutigkeit der Nutzungsfläche herzustellen, soll das VZ 239 am Ende des rotmarkierten Radwegs platziert werden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Rungedamm Hans-Duncker-Straße
Stadtteile

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