22-0689

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.02.2026 Regionalausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

I. Rungedamm/Hans Duncker-Straße

Aufstellen eines VZ 239

1 Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit undOrdnung des Verkehrs für denRungedamm/Hans Duncker-Straße folgendes an:Aufstellen eines VZ 239

2 Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Rungedamm, LiMa 7, Aufstellen eines VZ 239

3 Begründung

glich wird der Gehweg vor der Kita Wirbelkinder stark von Radfahrenden und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugengenutzt. Um eine Eindeutigkeit der Nutzungsfläche herzustellen, soll das VZ 239 am Ende desrotmarkierten Radwegs platziert werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.02.2026
Ö 5.1
Anhänge

keine

Lokalisation Beta

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