22-0389

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.06.2025 Regionalausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

I. Am Gleisdreieck 9 d, 21033 Hamburg, Änderung der bestehenden AO 43/8V/512090/2023

NEU: personenbezogener Stellplatz 1925/2025

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Straße Am Gleisdreieck 9 d, 21033 Hamburg, Änderung der bestehenden AO 43/8V/512090/2023folgendes an:

Änderung der Stellplatznummer von 3956/23 auf 1925/25.

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Abhängen des Zusatzzeichen VZ 1044-11 StVO (Nr. 3956/23) und ersetzen durch Zusatzzeichen VZ 1044-11 (Nr. 1925/25).

3. Begndung

Der vom LBV (Ausnahme-Genehmigungs-Management) ausgestellte Parkausweis für Behinderte (AG-Nr. 3956/23) ist abgelaufen und wurde vom Berechtigten neu beantragt. Nach erfolgter Prüfung wurde ein neuer Parkausweis (AG.-Nr.: 1925/25) ausgestellt.

II. Warwischer Hinterdeich 55 ggü.

beidseitige Fahrbahnrandbeschränkung

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheitund Ordnung des Verkehrs für denWarwischer Hinterdeich 55 ggü.

folgendes an:

Beidseitige Fahrbahnrandbeschränkung

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Beidseitiges Aufstellen von VZ 283 (Absolutes Haltverbot) auf der Zuwegung vom Warwischer Hinterdeich ggü.55 zum Hohendeicher See

3. Begründung

Bei der Zuwegung handelt es sich um eine schmale gepflasterte Straße, die die Verbindung vom WarwischerHinterdeich zu Hohendeicher See darstellt. Im Bereich Hohendeicher See befindet sich ein Parkplatz und derZugang zum Steg, welcher von der Feuerwehr für Rettungseinsätze genutzt wird. Im Falle von parkenden Fahrzeugenin der Zuwegung ist es der Feuerwehr nicht möglich den Hohendeicher See mit Fahrzeugen zu erreichen.

Aufgrund der optischen Gegebenheiten ist es möglich, dass nicht jedem Verkehrsteilnehmer die rechtliche Situationinnerhalb dieser Zuwegung bewusst ist.

Zur Verdeutlichung der rechtlichen Situation und damit das Freihalten des Rettungsweges zu gewähr leisten,sind beidseitige Fahrbahnrandbeschränkungen erforderlich.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.06.2025
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Warwischer Hinterdeich

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