22-0248

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 04.03.2025 Regionalausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

I. Moorfleeter Deich 298

Verlängerung eines bestehenden Haltverbotes

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Moorfleeter Deich 298 folgendes an:

Verlängerung eines bestehenden Haltverbotes um ca. 20m Rtg. Osten.

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Moorfleeter Deich 298, östliche Grundstücksausfahrt Bootslager GTS:

Umstellen des vorhandenen VZ 283-20 (Haltverbot-Ende) um ca. 10m Rtg Osten

3. Begründung

Der örtliche Bootslager und Fachbetrieb wird beim Verlassen und Anfahren der Betriebszufahrt durch am engen Deichabschnitt durch die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge stark durch fehlende Sichtmöglichkeiten und Schwenkbereich behindert.

Eine Verlängerung der Halteverbotsstrecke stellt den Betrieb der Fa. Sicher.

II. Kirchenheerweg 152

Fahrradabstellplatz

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheitund Ordnung des Verkehrs für den Kirchenheerweg 152folgendes an:

Ein Fahrradabstellplatz für 4 Lastenfahrräder vor der Kindergrippe „Klitzeklein“ im Kirchenheerweg 152

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

In der Nebenfläche vor der Kindergrippe „Klitzeklein Kirchenheerweg 152:

  1. Einsetzen von vier (4) Fahrradbügel
  2. Einrichten des VZ 314-10 mit Zusatzzeichen 1010-69 an einem VZ-Träger
    Einrichten des VZ 314-20 mit Zusatzzeichen 1010-69 an einem VZ-Träger

3. Begründung

Aufgrund zunehmender Forderungen vor der Kindergrippe einen Parkplatz für Lastenfahrräder zu erhalten, kamdas PK 43 mit dem Bezirksamt Bergedorf und der Leitung der Kindergrippe zu einem Ortstermin am 20.02.2025.

Hier wurde es aufgrund der örtlichen Zustands schnell ersichtlich, dass ein Fahrradparkraum für besorgte Elternbenötigt wurde.

Über das Bezirksamt Bergedorf erfuhren wir, dass die Nebenfläche vor der Kindergrippe keine offizielle Widmungverfügt. Das Bezirksamt Bergedorf (Hipauf/Bobrowski) erteilte eine Freigabe für einen Abstellplatzr Lastenfahrräder.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.03.2025
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Kirchenheerweg

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