Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Letzte Beratung: 14.04.2026 Regionalausschuss Ö 5.3
I. Mittlerer Landweg 164 und 171
Aufstellen des VZ 136-10
1. Anordnung
Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit undOrdnung des Verkehrs für denMittlerer Landweg 164 und 171 folgendes an:
Aufstellen des VZ 136-10
2. Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
2.1 Mittlerer Landweg 164: Aufstellen des VZ 136-10
2.1 Mittlerer Landweg 171: Aufstellen des VZ 136-10
3. Begründung
Im Bereich dieses Straßenbereichs befindet sich südöstlich ein größerer öffentlicher Kinderspielplatz und diesemgegenüber eine Grünanlage inklusive Kleingartenvereins. Hier kommt es, insbesondere bei gutem Wetter, zuzahlreichen Straßenquerungen.
Beschluss:
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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