Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Letzte Beratung: 14.04.2026 Regionalausschuss Ö 5.3
I. Mittlerer Landweg 164 und 171
Aufstellen des VZ 136-10
1. Anordnung
Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Mittlerer Landweg 164 und 171 folgendes an:
Aufstellen des VZ 136-10
2. Durchzuführende Maßnahmen
Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
2.1 Mittlerer Landweg 164: Aufstellen des VZ 136-10
2.1 Mittlerer Landweg 171: Aufstellen des VZ 136-10
3. Begründung
Im Bereich dieses Straßenbereichs befindet sich südöstlich ein größerer öffentlicher Kinderspielplatz und diesem gegenüber eine Grünanlage inklusive Kleingartenvereins. Hier kommt es, insbesondere bei gutem Wetter, zu zahlreichen Straßenquerungen.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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