22-0773

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung

Letzte Beratung: 14.04.2026 Regionalausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

I. Mittlerer Landweg 164 und 171

Aufstellen des VZ 136-10

1. Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Mittlerer Landweg 164 und 171 folgendes an:

Aufstellen des VZ 136-10

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Mittlerer Landweg 164: Aufstellen des VZ 136-10

2.1 Mittlerer Landweg 171: Aufstellen des VZ 136-10

3. Begründung

Im Bereich dieses Straßenbereichs befindet sich südöstlich ein größerer öffentlicher Kinderspielplatz und diesem gegenüber eine Grünanlage inklusive Kleingartenvereins. Hier kommt es, insbesondere bei gutem Wetter, zu zahlreichen Straßenquerungen.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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Lokalisation Beta
Mittlerer Landweg

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