21-0896.01

Straßennamensschilder und erläuternde Zusatzschilder

Antwort

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Gruber, Heilmann, Jobs - Fraktion DIE LINKE

 

Die Benennung von Verkehrsflächen ist in einer gleichnamigen Verordnung geregelt.

https://www.hamburg.de/contentblob/2713728/624d1442da67e708056e5de53fb43e82/data/verkehrsflaechen-benennungsbestimmungen.pdf

 

Von anderen Stellen werden weitere Aufgaben rund um die Benennung von Verkehrsflächen übernommen, was hier nachgelesen werden kann:

https://www.hamburg.de/bkm/strassennamen/2713676/verkehrsflaechenbenennung-start/

 

Demnach sind in der Verantwortung des Bezirksamtes alle Straßennamensschilder und erläuternde Zusatzschilder.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 10.05.2021 wie folgt:

 

Wir fragen daher:

  1. Welche Straßennamensschilder tragen keine erläuternden Zusatzschilder? Bitte alle Straßennamensschilder mit Ortsangabe des Standortes aufführen und jeweils begründen, warum es kein erläuterndes Zusatzschild gibt.
  2. Welche Straßennamensschilder tragen ein erläuterndes Zusatzschild? Bitte auch hier alle Straßennamensschilder mit Ortsangabe des Standortes und dem Text des erläuternden Zusatzschildes aufführen.

 

 

Dem Bezirksamt liegen darüber keine Angaben vor.

 

 

Petitum/Beschluss

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