Stickstoffbelastung in den Vier- und Marschlanden
Letzte Beratung: 12.11.2019 Regionalausschuss Ö 7.4
Auskunftsersuchen der BAbg. Wobbe, Brodbeck, Krönker und GRÜNE Fraktion Bergedorf
Wie das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland und die Bemühungen der Bundesregierung um eine Novelle der Düngeverordnung deutlich machen, sind Umweltbelastungen durch Düngung in der Landwirtschaft nach wie vor ein erhebliches Problem. Deshalb bitten wir um eine Fortschreibung der zuletzt 2015 von uns erfragten Daten zur Stickstoff- bzw. Nitratbelastung in den Vier- und Marschlanden (Drs. 20-0484).
Die Behörde für Umwelt und Energie beantwortet die Fragen 1-3 des Auskunftsersuchens vom 19.09.2019 wie folgt, das Bezirksamt beantwortet Frage 4:
Zu 1.:
An einer Messstelle an der oberen Dove Elbe gab es eine einmalige Überschreitung des Orientierungswertes für Ammonium-Stickstoff.
Unauffällig waren hingegen die Nitratwerte: Die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gültige Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV) hat zur Bewertung der Stickstoffeinträge in Oberflächengewässer eine Jahresdurchschnittsumweltqualitätsnorm (JD-UQN) von 50 mg/l für Nitrat (NO3) festgelegt. Dieser Wert wurde in den Vier- und Marschlanden im Zeitraum 2015 - 2018 stets weit unterschritten.
Im Grundwasser stellt sich die Situation wie folgt dar: Nitrat ist nicht vorhanden; Ammonium findet sich in höheren Konzentrationen. Ammonium ist allerdings nur bedingt für die Beschreibung der Nährstoffsituation im Grundwasser geeignet, da dieser Parameter im Grundwasser der Elbmarsch geogen bedingt in höheren Konzentrationen vorkommt. Zurückzuführen ist dies auf die hohen Anteile von organischer Substanz in den elbnahen Böden sowie auf das Fehlen von Sauerstoff im Grundwasser.
1.1. Wenn ja, um welche Werte handelte es sich?
Zu 1.1:
Bei der Überschreitung in den Oberflächengewässern handelt es sich um einen sog. Orientierungswert für Ammonium-Stickstoff. Zusätzlich zur Umweltqualitätsnorm für Nitrat werden in Anlage 7 Tabelle 2.1.2 der OGewV, Orientierungswerte für Nährstoffe, u.a. Ammonium-Stickstoff beschrieben, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass das gute ökologische Potenzial, das durch die biologischen Qualitätskomponenten bestimmt wird, eingehalten wird. An den Messstellen der Vier- und Marschlande sind die Orientierungswerte für Ammonium ebenfalls in den Jahren 2015 - 2018 überwiegend eingehalten. Einzig an der Messstelle Cur 5 in der Dove Elbe ist dieser Wert im Jahresdurchschnitt des Jahres 2016 überschritten worden. In der nächsten Messung im Jahr 2018 ist der Wert hingegen wieder eingehalten.
Im Grundwasser sind Ammonium-Konzentrationen von bis zu 5 mg/l nachweisbar. Eine Überschreitung des nach den Kriterien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser abgeleiteten geogenen Hintergrundwertes in Höhe von 17,9 mg/l lag zu keinem Zeitpunkt vor.
1.2. Welche Konsequenzen hatten die zu hohen Werte?
Zu 1.2:
Keine, da es sich um eine temporäre und lokale Überschreitung eines Orientierungswertes, nicht aber einer Umweltqualitätsnorm handelte.
Zu 2.:
Siehe Anlage 1.
2.1. Sind bei diesen Messungen ökologisch auffällige Werte festgestellt worden?
Zu 2.1:
Siehe Antworten zu 1. und 1.1.
Zu 3.:
Nein. Die Nitratgehalte des Curslacker Trinkwassers sind ebenso niedrig wie die des Trinkwassers aus den anderen Hamburger Wasserwerken. Daran hat sich auch in den letzten vier Jahren nichts geändert.
3.1. Wenn ja, sieht die Verwaltung einen Bezug zur aktuellen Praxis der Ausbringung von Stickstoff in den Vier- und Marschlanden?
Zu 3.1:
Entfällt.
Das Bezirksamt ergänzt die von der BWVI durchgeführten Cross-Compliance Kontrollen, in denen auch Belange der DüngeVO kontrolliert werden, durch anlassbezogene Kontrollen.
4.1. Hat sich an der Praxis in den vergangenen vier Jahren etwas verändert?
Nein. Auf Grund der in den letzten Jahren eingeführten Änderungen der VO sind die Anforderungen an die Qualifikation des Vollzugspersonals erheblich gestiegen. Die Bezirksämter und die BWVI sind daher derzeit bemüht, diesen gestiegenen Anforderungen durch entsprechende grundlegende organisatorischen Änderungen Rechnung zu tragen.
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