21-0645.01

Standort Alte Schule Seefeld für soziokulturelle Nutzungen erhalten

Mitteilung

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09.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2020, Drucksache 21-0645, nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:

 

Die Konzeptausschreibung für die ehemalige Schule Seefeld, belegen in der Heinrich-Osterath-Straße 45, wird aktuell mit allen beteiligten Fachbehörden und dem Bezirk ausgearbeitet. Dabei wird vor allem der Fokus auf ein qualifiziertes Konzept gelegt, welches mit den hohen Ansprüchen des Denkmalschutzes konform ist.

 

Dem vorausgegangen ist eine Abstimmung der geplanten Nutzung mit dem Bezirk und den Fachbehörden in der Dispositionsrunde. In diesem Rahmen wurden Schwerpunkte soziokultureller Nutzungen nicht gefordert. Die Ausschreibung wird Nutzungen mit soziokulturellem Mehrwert jedoch nicht ausschließen, durchaus aber eine reine Wohnnutzung zulassen, da der Standort  aufgrund seiner Besonderheiten insbesondere für Baugemeinschaften sehr attraktiv ist. Der Bedarf wird auch durch vermehrte Nachfragen interessierter Wohngruppen für eine Nutzung durch mehrere Familien beim LIG bestätigt.

 

Der LIG gibt weiterhin zu Bedenken, dass bei diesem Standort hohe Anforderungen aufgrund des Denkmalschutzes und des Sanierungsbedarfes bestehen und darüber hinaus energetische Vorgaben zu berücksichtigten sind, was eine reine soziokulturelle Nutzung aus finanzieller Sicht erschweren könnte.

 

Der LIG plädiert dafür, die Ausschreibung, relativ offen zu halten und keine Nutzungsmöglichkeit in der Konzeptausschreibung von vornherein auszuschließen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

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