21-0822.01

Sprinkenhof stellt energetischen Gesamtsanierungsfahrplan vor- Was bedeutet dies für Bergedorf?

Antwort

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19.05.2021
29.04.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Wegner, Pelch, Zaum und Fraktion der CDU

 

Anlässlich des internationalen Energiespartags hat die städtische Immobiliengesellschaft Sprinkenhof GmbH, gemeinsam mit dem Senat, ihren energetischen Gesamtsanierungsfahrplan für die in eigener Bewirtschaftung befindlichen Gebäude vorgestellt. So sollen bis 2030 31.400.000 kWh und bis 2050 89.300.000 kWh Endenergie eingespart werden. Wesentlich konkreter wird es in der Vorstellung nicht. Man könnte zusammenfassend auch vereinfacht sagen, Sprinkenhof GmbH und Senat feiern sich dafür, dass man sich etwas vorgenommen hat.

 

Sollte es um eine konkrete Fragestellung über Einsparpotentiale gehen, ist die Sprinkenhof GmbH nicht mehr so freigiebig mit Zahlen. Vor ziemlich genau einem Jahr hatte die CDU-Fraktion Bergedorf nach dem Einsparpotential bezüglich der 1992 eingebauten Heizungsanlage im Bergedorfer Rathaus gefragt und im Rahmen eines Auskunftsersuchens (Drs. 21-262.1) folgende Antwort von der Sprinkenhof GmbH erhalten:

 

„Wir können zu den CO2 Werten keine Aussage treffen. Mit welchen CO2 Werten bei einer neuen Heizungsanlage zu rechnen ist, können wir auch nicht beurteilen. Dafür müsste ein Fachplaner beauftragt werden, der eine Planung der neuen Heizungsanlage erstellt.

 

Wir haben das Gebäude energetisch bewertet und bereits im Schreiben vom 20.11.2019 mitgeteilt, dass eine Erneuerung der Heizungsanlage nicht vorgesehen ist und notwendige Instandhaltungen je nach Relevanz bei uns eingeplant werden.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 16.03.2021 wie folgt:

 

  1. Gibt es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse bezüglich einer Erneuerung der Heizungsanlage im Bergedorfer Rathaus? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Aktuell werden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Diese beinhalten Holz-Pellets-, Holz-Hackschnitzel-, BHKW- und Wärmepumpen-Systeme.

 

 

  1. Ist zwischenzeitlich bewertet worden, wieviel Tonnen CO2 die aktuelle Heizungsanlage im Rathaus aktuell jährlich ausstößt und wieviel Tonnen CO2 eingespart werden, wenn die aktuelle Heizungsanlage gegen eine moderne Heizungsanlage mit Gas- oder Ölbetrieb oder einen Brennwertspitzenkessel mit BHKW ausgetauscht werden würde? Wenn ja, welche Einsparungspotentiale haben sich ergeben? Wenn nein, warum nicht?

 

Aktuell stößt die Heizungsanlage für die Wärmeversorgung der gesamten Liegenschaft jährlich ca. 200 tCO2/Jahr aus, bei einer Umstellung auf z. B. eine Holz-Pellet-Anlage würde sich der jährliche CO2-Ausstoß auf ca. 50 tCO2/Jahr reduzieren.

 

 

  1.  Welche Gebäude im Bezirk Bergedorf sind nach aktuellem Erkenntnisstand von dem Sanierungsfahrplan der Sprinkenhof GmbH erfasst?

 

  1. Welche Sanierungen sind in den jeweiligen Gebäuden geplant?

 

  1. Wann ist mit einer Sanierung zu rechnen? (Bitte einzeln aufführen)

 

6. Mit welchem Energie-Einsparungspotential ist jeweils zu rechnen? (Bitte einzeln aufführen)

 

 

 

Nutzender Bereich (gemäß Liegenschaftsliste)

Endenergiebedarf Bestand

CO2-Emission Bestand

Endenergiebedarf nach Sanierung

CO2-Emission nach Sanierung

Feuer- und Rettungswache  26, Sander Damm 2

653.598 kWh/a

151.957 kg/a

84.458 kWh/a

50.253 kg/a

Schloss Bergedorf,

Bergedorfer Schloßstr. 4

584.195 kWh/a

127.746 kg/a

76.509 kWh/a

45.523 kg/a

Freiwillige Feuerwehren Bergedorf /  Bille, Chrysanderstraße 2d

435.548 kWh/a

94.667 kg/a

248.661 kWh/a

5.724 kg/a

Polizeiausbildungszentrum Hunde, Escheb. Weg 5

83.628 kWh/a

24.106 kg/a

11.773 kWh/a

7.005 kg/a

BA Bergedorf, Wentorfer Str. 38

817.970 kWh/a

191.019 kg/a

542.652 kWh/a

41.140 kg/a

BA Bergedorf, Wentorfer Str. 42

156.818 kWh/a

36.705 kg/a

95.981 kWh/a

7.454 kg/a

BA Bergedorf, Wentorfer Str. 38a

221.598 kWh/a

55.194 kg/a

135.457 kWh/a

23.236 kg/a

BA Bergedorf, Wentorfer Str. 30

125.840 kWh/a

28.277 kg/a

118.613 kWh/a

3.666 kg/a

 

 

Grundsätzlich ist geplant, die Gebäudehüllen energetisch bestmöglich bei gleichzeitig technischer und wirtschaftlicher Vertretbarkeit aufzuwerten. Es ist vorgesehen, die einzelnen Sanierungsfahrpläne (SFP) im zweiten Quartal 2021 fertig zu stellen. Auf Grundlage dessen ergibt sich die Sanierungsreihenfolge im Gesamt SFP. Im Anschluss daran sollen die Sanierungsmaßnahmen mit den Nutzerinnen und Nutzern und Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern abgestimmt werden. Dabei spielen auch die zur Verfügung stehen Finanzmittel und die Priorisierung durch weitere Parameter, bspw. Fragen des Denkmalschutzes, eine Rolle.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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