21-1546

Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2023 hier: Sportaktionen in den Schulferien 2023

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.11.2022
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2023 wieder Sportaktionen in den Schulferien organisieren.

 

Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Schulferien muss rechtzeitig begonnen werden.

 

Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:

 

 

Schulferien gesamt: 4.000 EUR

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt der Verwendung der Sondermittel 2023 in dem vorgesehenen Umfang zu, unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2023 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

 

 

Anhänge

---