20-1818

Sondermittel nach § 16 (3) BezVG im Haushaltsjahr 2019 hier: Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien 2019

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt möchte aufgrund der positiven Erfahrungen und Reaktionen der vergangenen Jahre auch 2019 wieder Feriensportaktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien organisieren.

 

Mit den Vorbereitungen für die Aktionen in den Frühjahrs- und Sommerferien muss rechtzeitig begonnen werden.

 

Voraussetzung für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen ist die vorherige Bewilligung von Mitteln. Das Bezirksamt geht von folgendem Bedarf aus:

 

 

- Frühjahrsferien (04.03. – 15.03.2019):1.500 EUR

- Sommerferien (27.06. – 07.08.2019):2.500 EUR

 

Gesamt:4.000 EUR

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge der Verwendung der Sondermittel 2019 in dem vorgesehenen Umfang zustimmen unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2019 beschlossen wird und die Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen.

 

 

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