Situation der schulischen Leistung "Zauberinsel" in der Adolf-Diesterweg-Schule in Neuallermöhe
Letzte Beratung: 24.09.2019 Jugendhilfeausschuss Ö 8
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE
Das Schulprojekt „Zauberinsel“ wurde der der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e. V. initiiert. Es wird in einer temporären Lerngruppe mit bis zu 10 Teilnehmer*innen in der Adolph-Diesterweg-Schule von Neuallermöhe gem. der Rahmenvereinbarung Schule/Jugendhilfe umgesetzt. Dabei orientiert sich die „Zauberinsel“ an dem Motto: „Soziales Lernen vor kognitivem Lernen“.
Insbesondere geht es um Kinder, die in der Schule durch herausforderndes Verhalten auffallen oder nicht wissen, wie man Freundschaften führt. Die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder werden ernst genommen und sie werden bei der Entwicklung ihrer Sozialkompetenzen unterstützt. Familien werden beraten und Lehrer*innen unterstützt, damit die Kinder in der Schule wieder Spaß haben und sich in den Klassen ein gutes Lernklima entwickelt. So fühlen sich auch die Familien verstanden und angenommen.
Seit Januar 2019 gibt es nun die Information an die Adolf-Diesterweg-Schule und den Elternrat, dass die Leistung „Zauberinsel“ mit dem Ende des Schuljahres 2018/19 beendet wird. Begründet wird das Vorhaben damit, dass diese Leistung allen drei Grundschulen im Gebiet zu gute kommen soll und ein zukünftig „anstehender Gestaltungsprozess“… „ein sozialräumlich vernetztes und gemeinsam verantwortetes Angebot“ dafür geschaffen wird.
Gut ist, dieses Angebot für alle Neuallermöher Grundschüler*innen zur Verfügung zu stellen.
Fraglich ist, warum dafür ein gut laufendes Projekt unterbrochen und ohne konkrete Zeitschiene und Zielstellung inzwischen brach liegt und die Bildung des Vertrauensprozesses zwischen den Agierenden verantwortungslos unterbrochen wird.
Unter anderem durch den Protest von Elternrat und LINKEN im Jugendhilfeausschuss im März 2019 wurde die Zusage für Gesprächsrunden im April durch das Jugendamt Bergedorf zugesagt. Anscheinend brachten diese aber kaum Klarheit für die Adolph-Diesterweg-Schule.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung beantwortet das Auskunftsersuchen vom 28.06.2019 wie folgt:
Das Schulprojekt „Zauberinsel“ an der Adolph-Diesterweg-Schule ist eine Integrierte Lerngruppe (ILG), in der bis zu zehn Schülerinnen und Schüler mit besonders herausforderndem Verhalten betreut werden. Die Einrichtung besteht seit Februar 2014. Vergleichbare Lerngruppen gibt es an zahlreichen Bergedorfer und Hamburger Schulen. Unterricht und Betreuung der Schülerinnen und Schüler werden einerseits durch die Schule über Lehrerstellenanteile und andererseits durch das Bezirksamt über Jugendhilfemittel organisiert und finanziert. Kooperationspartner der Schule ist jeweils ein Jugendhilfeträger, in diesem Fall die Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V..
Grundlage dieser Einrichtungen ist die Rahmenvereinbarung „Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“. Die Mittel der Rahmenvereinbarung werden als Zweckzuweisung von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) an die Bezirke vergeben.
An welchen Schulen solche Lerngruppen eingerichtet werden, entscheiden das zuständige Bezirksamt und das örtliche ReBBZ unter Einbeziehung einer Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der BASFI und der BSB gemeinsam.
Dies alles vorausgesetzt fragen wir:
Zu 1. und 2.
Gemäß der Rahmenvereinbarung „Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten“ wird in enger Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe regelhaft überprüft, ob die Angebote den Bedarfen im Sozialraum entsprechen.
Anfang 2019 wurde eine Überprüfung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass alle drei Grundschulen in Neuallermöhe (Adolph-Diesterweg-Schule, Clara-Grunwald-Schule und Anton-Ree-Schule) einen Bedarf an Unterstützungsangeboten für Kinder mit sehr herausfordernden Verhaltensweisen haben. Gleichzeitig endete das Angebot für ILG an der Schule Leuschnerstraße.
Deshalb sollte es zu einer bedarfsgerechten Neuverteilung der Angebote im Stadtteil kommen. Dazu wurde im April 2019 unter Beteiligung der Schulen einen Prozess zur Neuaufstellung und Weiterentwicklung der Angebote gemäß der Rahmenvereinbarung initiiert. Die Elternräte aller beteiligten Schulen werden regelhaft informiert.
Anfang April 2019 fand eine Sitzung mit allen beteiligten Akteuren statt, in der die Weiterentwicklung der ILG-Angebote in Neuallermöhe diskutiert wurde. Da die Teilnehmenden sich nicht einigen konnten und die Sitzung ohne Ergebnis blieb, hat eine durch die BSB und BASFI initiierte Steuerungsgruppe den weiteren Prozess rund um das Kooperationsangebot Zauberinsel und die Angebote für die anderen Schulen übernommen.
Sowohl das zuständige ReBBZ und der Jugendhilfeträger als auch das Jugendamt Bergedorf sind in alle weiteren Prozesse einbezogen worden, um zu einer guten Lösung zu kommen.
Zu 3. und 4.
Die Adolph-Diesterweg-Schule wird übergangsweise schulische Betreuungs-Ressourcen umwandeln. Darüber hinaus werden Kinder mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen eine temporäre Ressource aus der Stabsstelle Inklusion der BSB erhalten.
Der gemeinsam moderierte Prozess zur Neuaufstellung der Kooperation Schule – Jugendhilfe im Sozialraum Neuallermöhe wird mit allen Beteiligten wie geplant weitergeführt.
Nach den Herbstferien wird es ein Gespräch mit dem Elternrat der Adolph-Schönfelder-Schule geben, um Bilanz zu ziehen und die Möglichkeiten für die Zukunft zu besprechen.
Zu 5.
Die Personalsteuerung vor Ort erfolgt durch Schule, Jugendhilfe und Träger. Daher liegen der BSB keine Kenntnisse darüber vor.
Zu 6.
Siehe Antwort zu 3. und 4.
Zu 7.
Die bisherigen Entscheidungen sind unter strukturellen und pädagogischen Aspekten getroffen worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. und 4.
Zu 8.
Ja, eine zukunftsfähige und ausfinanzierte Planung erfolgt durch die Partner von Schule und Jugendhilfe gemäß Vorgaben der Rahmenvereinbarung Schule – Jugendhilfe. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.
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