21-1573.01

Sirenen in den Vier- und Marschlanden

Bericht

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23.02.2023
Sachverhalt

Berichterstatterin: Frau Pelch

 

In der Sitzung des Regionalausschusses am 14.02.2023 wurde die Drucksache 21-1573 beraten:

 

Bei einem Probebetrieb der Sirenen am 8.12.22 konnte festgestellt werden, dass eine ausreichende, flächendeckende Beschallung nicht gegeben ist. Dies soll auch in weiteren Bereichen der Vier- und Marschlande nicht der Fall gewesen sein. Sirenen sollten aber weiterhin das Grundinstrument der Warnung der Bevölkerung sein, neue Möglichkeiten wie SMS oder Apps nur eine Ergänzung.

 

Deshalb sollte insbesondere für die Vier- und Marschlande geprüft werden, ob die Abdeckung durch Sirenen ausreichend ist.

 

Auf Grund dessen wurde folgendes Petitum einstimmig beschlossen:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

  1. sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen und zu evaluieren, ob und wie eine flächendeckende Beschallung mit Sirenen im Katastrophenfall in den Vier- und Marschlanden gewährleistet werden kann.
  2. das Ergebnis der Bemühungen dem RgA mitzuteilen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschuss an.

 

Anhänge

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