21-1492.01

Schutzräume im Bezirk Bergedorf

Antwort

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24.11.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Der Krieg in der Ukraine hat uns allen deutlich gemacht, wie trügerisch und verletzlich der Frieden sein kann und dass wir für die Zukunft planen müssen. Unsere Bevölkerung hat in einem Ernstfall ein Mindestmaß an Schutz und Sicherheit zu erwarten. Dies kann u.a. durch die Einrichtung von Schutzräumen geschehen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage vom 26.09.2022 wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Schutzräume befinden sich im Bezirk Bergedorf, die auch von der Bevölkerung im Ernstfall genutzt werden können? 

 

Ein Schutzraum.

 

 

2. Wo befinden sich diese Schutzräume (Standorte)?

 

Brüdtweg.

 

 

3. Wie vielen Menschen bieten diese Schutzräume jeweils Platz?

 

Ca. 900.

 

4. Gibt es Schutzräume, die außer Betrieb genommen worden sind, jedoch wieder einsatzbereit gemacht werden können? Wenn Ja, wo und wann werden diese einsatzbereit gemacht? Wie viele Menschen könnten dort im Ernstfall Schutz finden?

 

Fehlanzeige.

 

 

5. Welcher Art sind die Schutzräume? Ist dabei für eine ausreichende Luft- und Wasserversorgung gesorgt und sind Lebensmittel eingeplant?

 

Tiefgarage

Derzeit überprüft die für Schutzanlagen zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Funktionsfähigkeit der Schutzräume in Hamburg.

 

 

6. Wer ist für die Unterhaltung von Schutzräumen im Bezirk Bergedorf zuständig?

 

Das Bezirksamt Bergedorf.

 

 

7. Sind Planungen im Bezirk vorgesehen die bestehenden Schutzräume für einen möglichen Ernstfall einsatzbereit herzurichten? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Wenn nein, warum nicht?

 

8. Sind Planungen im Bezirk Bergedorf vorgesehen die Anzahl der Schutzräume durch Neubauten möglicherweise zu erhöhen? Wenn ja wo? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 7. und 8.:

Die Zuständigkeit liegt beim Bund.

 

 

9. Wie werden die Menschen in einem möglichen Krisenfall auf die Standorte aufmerksam gemacht? Ist an eine Vorabinformation für die Bevölkerung gedacht? 

 

Derzeit Fehlanzeige.

 

 

10. Wer ist für die Unterhaltung und den Bau von Schutzräumen im Bezirk zuständig?

 

Die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Schutzräumen liegt in der Zuständigkeit der Bezirksämter (sh. Antwort zu 6.), der Bau von Schutzräumen liegt in der Zuständigkeit des Bundes.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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