21-1881.04

Schulwegbeleuchtung zur neuen Stadtteilschule Kirchwerder

Stellungnahme

Letzte Beratung: 11.11.2025 Regionalausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer nimmt ergänzend zu der Drucksache 21-1881.03 zum Punkt 2 des Antrages wie folgt Stellung:

Die Bezirksamtsleiterin möge sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM),

die Hamburg Verkehrsanlagen (HHVA) und der BUKEA dafür einsetzen, dass….

  1. die neue LED-Straßenbeleuchtung mit einer intelligenten Schaltung und Bewegungssensoren ausgerüstet wird, damit die Lichtverschmutzung für Flora und Fauna und der Energieverbrauch niedrig gehalten werden.

Grundsätzlich ist eine zeitliche Steuerung der Beleuchtung möglich. In Hamburg findet jedoch eine durchgängige Standardbeleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht Anwendung. Hierunter fällt auch die Beleuchtung am Marschbahndamm. Allerdings wird zurzeit in einem Pilotprojekt in Bergedorf die Nutzung einer so genannten adaptiven, also sich anpassenden Beleuchtung auf ihre Anwendung und Wirtschaftlichkeit hin näher untersucht, um daraus weitere Rückschlüsse für einen potentiellen Einsatz in weiteren Anwendungsgebieten zu gewinnen.

Einsparpotentiale durch den Einsatz von Bewegungssensorik sehen LSBG und HHVA nicht. Bisweilen wird in Hamburg grundsätzlich sowieso nur das geringst mögliche Beleuchtungsniveau gewählt, das zur Erfüllung der Sehaufgabe erforderlich ist. Damit wird die oben bereits erwähnte Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Autoverkehr, dem Radverkehr aber auch für alle Zufußgehenden erfüllt, ohne dabei die Flora und Fauna unnötig zu beeinträchtigen. Die Detektion, also die Erkennung „hier bewegt sich ein Mensch“ (und keine Tiere oder Pflanzen im Wind) und die Kommunikation von Sensoren untereinander benötigen selbst auch Energie. Der Bedarf wäre hier nach Auffassung des Senats insbesondere bei einer großflächigen Anwendung wie in Hamburg mindestens genauso hoch wie das Einsparpotential, das beim oben erwähnten ohnehin geringen Beleuchtungsniveau in Hamburg durch den Einsatz dieser Technik generiert werden könnte. Zu berücksichtigen sind dabei auch Kosten durch den regelmäßigen Austausch der Technik (Verschleiß, Zerstörung) und Betriebskosten für Wartung. Von daher wäre der Einsatz von Bewegungssensorik, um in Hamburg damit Einsparpotentiale bei den Energiekosten zu realisieren, ineffektiv: Das geringe Einsparpotenzial würde durch die notwendige Sensorik und Technik verbraucht werden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.11.2025
Ö 5.6
Anhänge

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