22-0751.01

Schulhöfe öffnen

Stellungnahme

Letzte Beratung: 23.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Antrag der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22-0751

2. Die Bezirksamtsleitung setzt sich bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung dafür ein, dass den Schulen ggf. zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Öffnung der Schulhöfe im Sinne der o. g. Rahmenvereinbarung sichergestellt werden kann.

Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells (MVM) werden alle Schulen einheitlich behandelt; feste Kennwerte pro Quadratmeter gewährleisten diese Gleichbehandlung. SBH | Schulbau Hamburg (SBH) ist neben Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auch für die Bewirtschaftung und Instandhaltung einschließlich der Betreiberverantwortung zuständig. Zusätzliche Mittel zur kalkulierten Beseitigung von Vandalismusschäden können daher nicht bereitgestellt werden.

Das Schließen der Schulgrundstücke liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule (Nutzer). Darüber hinaus wird entsprechend den im MVM festgelegten Regelungen gemeinsam mit der Polizei Vandalismusprävention für alle Schulstandorte betrieben.

Sollten einzelne, gezielt geschlossene Schulstandorte trotz bestehender Vandalismusproblematik für Anwohnerinnen und Anwohner geöffnet werden, müssten Instandsetzung und Reinigung außerhalb des MVM gesondert und nach Aufwand mit SBH abgerechnet werden.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhlifeausschussnimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.06.2026
Ö 5.1
Anhänge

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