22-0751

Schulhöfe öffnen

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 24.02.2026 berichteten Jugendliche aus den Zukunftswerkstätten zum Thema “Treffpunkte für Kinder und Jugendliche (im öffentlichen Raum)". Dabei wurde deutlich, dass sie sich vor allem Orte wünschen, in denen sie sich ohne Konsumzwang treffen und aufhalten, Sport treiben, lernen und sich entspannen können. Besonders positiv wurde dabei das KörberHaus genannt, da dieses die meisten Punkte vereint und man dort zudem vor dem Wetter geschützt ist und auch kostenlose Toiletten aufsuchen kann. Positiv erwähnt wurden aber auch die Schulhöfe.

Aus unserer Anfrage zur Öffnung der Schulhöfe Ende letzten Jahres (Drucksache 22-0538.01) ging jedoch hervor, dass neun Schulhöfe im Bezirk grundsätzlich außerhalb der unterrichtsfreien Zeit geschlossen sind. Als Gründe wurden in acht Fällen “Vandalismus” und in einem Fall “Nutzungskonflikte” genannt. Die betroffenen Schulen sind:

Grundschule Mendelstraße

Schule Friedrich-Frank-Bogen

Schule Mittlerer Landweg

Schule Nettelnburg

Schule Ochsenwerder

Gymnasium Allermöhe

Gymnasium Bornbrook

Stadtteilschule Lohbrügge

Schule Weidemoor

Die Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg sieht vor, dass grundsätzlich alle „nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und -Sportplätze“ als öffentliche Kinderspielplätze bis 20.00 Uhr freigegeben werden.

Die Diskussionen im Jugendhilfeausschuss machten zudem deutlich, dass die Vertreter:innen von Politik, Trägern und Behörde sich für mehr Orte für Jugendliche einsetzen wollen. Die Öffnung der Schulhöfe wurde dort bereits als denkbarer und leicht umsetzbarer Schritt genannt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt nimmt mit den Schulleitungen der genannten neun Schulen Gespräche auf, um Lösungen für die genannten Probleme zu finden und auf eine Öffnung der Schulhöfe hinzuwirken.
  2. Die Bezirksamtsleitung setzt sich bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung dafür ein, dass den Schulen ggf. zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Öffnung der Schulhöfe im Sinne der o.g. Rahmenvereinbarung sichergestellt werden kann.
  3. Das Bezirksamt berichtet dem Jugendhilfeausschuss, bis zum 30.06.2026, über das Ergebnis der Bemühungen.
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Hamburg

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