21-0322

Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden

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11.02.2020
Sachverhalt

 

Unter Beachtung der Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vom 26.03.2019 über die Fragen zum Stand der Umsetzung und des Grunderwerbs der Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden hat die zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) am 20.01.2020 folgenden Sachstand mitgeteilt:

 

Der Sachstand zum Grunderwerb des Projektes Schöpfwerk Dove-Elbe ist unverändert. Die Handlungsoptionen des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind ausgeschöpft. Daher prüft die BUE gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf mögliche Unterstützungsleistungen.

 

Für die Errichtung des Schöpfwerkes Zollenspieker wird im ersten Quartal 2020 ein hydraulischer Wirkungsnachweis vorliegen. Auf Grundlage dieses hydraulischen Wirkungsnachweises kann anschließend über Art und Weise einer möglichen Realisierung entschieden werden.

 

Für die Durchflusserhöhung der Krapphofschleuse wurden die vorhandenen Unterlagen geprüft. Im Ergebnis ist eine Bauwerksprüfung erforderlich. Diese wird derzeit vom LSBG vorbereitet. Ein hydraulischer Wirkungsnachweis auf Grundlage der aktualisierten hydrologischen Daten wird im weiteren Planungsverlauf folgen.

 

Die Planung der weiteren Maßnahmen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

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