22-0021

Sachstandsmitteilung Schöpfwerke – Wie sieht es denn mit den Schlüsselgrundstücken aus?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.07.2024
Ö 12.10
11.07.2024
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

Die starken Niederschläge am 27. Juni 2024 wecken Erinnerungen an das Hochwasserereignis im Februar 2022 und richten das Augenmerk zwangsläufig wieder auf die Entwässerung der Vier- und Marschlande und den Bau der geplanten Schöpfwerke.

Die BUKEA hat in der Sitzung des Regionalausschusses im Februar 2024 mitgeteilt, dass der Ankauf der Schlüsselfläche für das Schöpfwerk „Dove-Elbe“ selbst noch ausstehen würde. Die Bedingungen seien jedoch endverhandelt und der Vertrag bereits dem Eigentümer übersandt. Das letzte erforderliche Grundstück sollte spätesten Anfang des zweiten Quartals 2024 erworben werden. Anschließend sollte die Aktualisierung der Planung, die Planfeststellung und der Bau erfolgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist der Kauf des sog. „Schlüsselgrundstücks“r das Schöpfwerk „Dove-Elbe“ zwischenzeitlich erfolgt? Wenn nein, warum nicht und was sind hierfür die Gründe?
  2. Stehen noch weitere Grundstückskäufe aus? Wenn ja, wie viele und wie ist hier der Sachstand?
  3. Ist die Aktualisierung der Planung zwischenzeitlich erfolgt? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?
  4. Wie ist der Sachstand beim Planfeststellungsverfahren?
  5. Wann ist mit einem Baubeginn und der Fertigstellung zu rechnen?
  6. Wie ist der Sachstand für die Schöpfwerke Zollenspieker und Neudorf?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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