Sachstandsmitteilung Schöpfwerke Sachstand Schlüsselgrundstücke - ergänzte Fassung
Auskunftsersuchen
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Die starken Niederschläge am 27. Juni 2024 wecken Erinnerungen an das Hochwasserereignis im Februar 2022 und richten das Augenmerk zwangsläufig wieder auf die Entwässerung der Vier- und Marschlande und den Bau der geplanten Schöpfwerke.
Die BUKEA hat in der Sitzung des Regionalausschusses im Februar 2024 mitgeteilt, dass der Ankauf der Schlüsselfläche für das Schöpfwerk „Dove-Elbe“ selbst noch ausstehen würde. Die Bedingungen seien jedoch endverhandelt und der Vertrag bereits dem Eigentümer übersandt. Das letzte erforderliche Grundstück sollte spätesten Anfang des zweiten Quartals 2024 erworben werden. Anschließend sollte die Aktualisierung der Planung, die Planfeststellung und der Bau erfolgen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
Der notarielle Beurkundungstermin für den Erwerb der letzten drei erforderlichen Schlüsselflurstücke wurde auf Wunsch des Verkäufers auf den 05.08.2024 festgelegt.
Der Termin ist erfolgreich verlaufen. Nunmehr sind alle Schlüsselgrundstücke, die für den Bau des Schöpfwerkes Dove Elbe erforderlich sind, im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.
Nach Abschluss von Kaufverträgen mit sechs Grundstückseigentümern ist die BUKEA aktuell auf der präferierten westlichen Gewässerseite noch mit fünf Eigentümern, die insgesamt über sechs Flurstücke verfügen, in Verhandlungen. Auf der gegenüberliegenden Gewässerseite wird die Verkaufsbereitschaft von fünf weiteren Grundstückseigentümern ermittelt.
Die noch ausstehenden Grundstücksankäufe wären vorteilhaft für den Gewässerbau. Das Schöpfwerk kann aber auch ohne diese Flächen errichtet werden. Aus diesem Grunde wurde entschieden, die Grundstücksankäufe nur noch bis Ende 2024 fortzuführen. Danach beginnt die Umplanung der Planunterlagen.
Die Überarbeitung der Genehmigungsplanung zum Schöpfwerk Dove-Elbe ist zeitlich abhängig vom Grunderwerb, da dieser die Grundvoraussetzung für die Überplanung des Gewässerausbaus darstellt. Die Beauftragung des Planungsbüros ist bereits erfolgt.
Nach Abschluss des Grunderwerbs muss ein Änderungsantrag zur Planfeststellung erarbeitet und eingereicht werden. Für diese Arbeiten werden rund 14 Monate benötigt, da aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben umfängliche Neukartierungen der Fauna und Flora im Gebiet des Gewässerausbaus für ein rechtssicheres Verfahren vorzunehmen sind. Diese schon beauftragten Kartierungen werden inklusive der Gutachtenerstellung Ende 2025 vorliegen. Bestimmte Arten lassen sich nur jahreszeitenabhängig kartieren; der Zeitraum lässt sich somit nicht verkürzen.
Mit der an den endgültigen Grunderwerb angepassten Planung sowie dem darauf basierenden hydraulischen Nachweis des geänderten Gewässerlaufes und den anschließenden Aktualisierungen der naturschutzfachlichen Gutachten kann ein Änderungsantrag zur Planfeststellung im 1. Quartal 2026 eingereicht werden. Für die Prüfung der Antragsunterlagen und den Beschluss durch die Planfeststellungsbehörde wird von einem Zeitraum von ca. 14 Monaten ausgegangen.
Die Erstellung der Haushaltsunterlage (AU-Bau) und der Vergabeunterlagen wird mit einem Jahr veranschlagt. Das Ausschreibungsverfahren benötigt weitere ca. 4 Monate, bis ein Zuschlag für den Bau erteilt werden kann. Die geschätzte Bauzeit von 2,5 Jahren für das Schöpfwerk Dove-Elbe inklusive Gewässerausbau von ca. 1500 m entspricht den Erfahrungen aus anderen gleichartigen Bauvorhaben.
Bei Abschluss des Grunderwerbs bis Ende 2024 ergibt sich ein Baubeginn Mitte 2028. Bei der geschätzten Bauzeit von ca. 2,5 Jahren ist Ende 2030 mit der Fertigstellung zu rechnen.
Beim Projekt Schöpfwerk Zollenspieker wird aktuell die Vorplanung abgeschlossen.
Beim Projekt Schöpfwerk Neudorf wird die Grundlagenermittlung aktuell abgeschlossen und ein EU-weites Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Planungsbüros vorbereitet. Parallel erfolgen erste Planungsleistungen zum Gewässerausbau in Eigenleistung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer zur Festlegung des Flächenbedarfs sowie erste Ankaufsgespräche mit den Eigentümern der für den Schöpfwerksbau erforderlichen Grundstücke.
---
---