Sachstand KörberHaus - Liegt zwischenzeitlich eine Kostenberechnung vor?
Letzte Beratung: 14.03.2019 Hauptausschuss Ö 5
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Nach Aussage des Bezirksamtsleiters habe die „Kommunikation und Information in die Öffentlichkeit bei diesem Projekt einen zentralen Stellenwert“. Seitdem das Bezirksamt Mitte April 2018 auf meine kleine schriftliche Anfrage „KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?“ (Drs. 20-1576.1) geantwortet hat, gab es öffentlich wenig Neues zur Finanzierung dieses Bergedorfer Prestige-Objekts zu vernehmen. Proaktive Informationspolitik sieht anders aus.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 5. Dezember 2018 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Die Unterzeichnung der Mietverträge soll noch im Dezember erfolgen, der Abbruch des Lichtwarkhauses kurzfristig nach Unterzeichnung ab Anfang Januar.
Die Kostenberechnung liegt der Sprinkenhof GmbH vor, die darauf aufbauend ein Mietvertragsentwurf mit einer abzudeckenden Jahresgesamtmiete erarbeitet hat.
Die Kosten verteilen sich grundsätzlich nach den genutzten Flächen und der zu zahlenden Nettokaltmiete pro Quadratmeter, die sich unter Berücksichtigung einzubringender Investitionskostenzuschüsse ergibt.
Das Bezirksamt wird einen Kostenzuschuss von 6,85 Mio. Euro leisten.
Die Finanzierung erfolgt aus RISE-Mitteln, Zuschüssen der Finanzbehörde sowie eigenen Mitteln, die allesamt bereits im Einzelplan 1.7 zur Verfügung stehen.
Siehe Frage 5.
Die Realisierung erfolgt als eigenwirtschaftliche Maßnahme der Sprinkenhof GmbH und ist ähnlich ausgestaltet wie eine Maßnahme nach dem Mieter-/Vermietermodell.
Die Festlegung erfolgt final mit den Mietverträgen und soll noch im Dezember 2018 abgeschlossen sein.
Nein, wegen der aufwendigen Baustelleneinrichtung und des erforderlichen Abtransports von Bauschutt über das Wasser.
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.