20-1866.01

Sachstand KörberHaus - Liegt zwischenzeitlich eine Kostenberechnung vor?

Antwort

Letzte Beratung: 14.03.2019 Hauptausschuss Ö 5

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Nach Aussage des Bezirksamtsleiters habe die „Kommunikation und Information in die Öffentlichkeit bei diesem Projekt einen zentralen Stellenwert“. Seitdem das Bezirksamt Mitte April 2018 auf meine kleine schriftliche Anfrage „KörberHaus. Kostenspirale ohne Ende?“ (Drs. 20-1576.1) geantwortet hat, gab es öffentlich wenig Neues zur Finanzierung dieses Bergedorfer Prestige-Objekts zu vernehmen. Proaktive Informationspolitik sieht anders aus.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 5. Dezember 2018 wie folgt:

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu dem Projekt?

 

Die Unterzeichnung der Mietverträge soll noch im Dezember erfolgen, der Abbruch des Lichtwarkhauses kurzfristig nach Unterzeichnung ab Anfang Januar.

 

 

  1. Liegt die vom Bezirksamt für den Herbst 2018 angekündigte Kostenberechnung vor? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

Die Kostenberechnung liegt der Sprinkenhof GmbH vor, die darauf aufbauend ein Mietvertragsentwurf mit einer abzudeckenden Jahresgesamtmiete erarbeitet hat.

 

 

  1. Wie teilen sich diese Kosten auf die Projektteilnehmer (KörberStiftung, Bezirksamt, Sprinkenhof GmbH, etc.) auf?

 

Die Kosten verteilen sich grundsätzlich nach den genutzten Flächen und der zu zahlenden Nettokaltmiete pro Quadratmeter, die sich unter Berücksichtigung einzubringender Investitionskostenzuschüsse ergibt.

 

 

  1. Wie hat sich dadurch der Kostenanteil des Bezirksamts von 4,25 Mio. Euro, zzgl. 1,15 Mio. Euro für ungünstige Grundstücksgegebenheiten, aus der letzten Kostenschätzung verändert?

 

Das Bezirksamt wird einen Kostenzuschuss von 6,85 Mio. Euro leisten.

 

 

  1. Sind diese Kostenanteile des Bezirksamtes vom Bezirksamt für den Haushaltsplan 2019/2020 angemeldet worden? Wenn nein, wie erfolgt eine Finanzierung?

 

Die Finanzierung erfolgt aus RISE-Mitteln, Zuschüssen der Finanzbehörde sowie eigenen Mitteln, die allesamt bereits im Einzelplan 1.7 zur Verfügung stehen.

 

 

  1. Gibt es anderweitige Zusagen von Fachbehörden oder Senatskanzlei gegenüber dem Bezirk, diese Mittel zur Verfügung zu stellen?

 

Siehe Frage 5.

 

 

  1. Soll das KörberHaus weiterhin im Mieter-Vermieter-Modell realisiert werden? Wenn nein, wie dann?

 

Die Realisierung erfolgt als eigenwirtschaftliche Maßnahme der Sprinkenhof GmbH und ist ähnlich ausgestaltet wie eine Maßnahme nach dem Mieter-/Vermietermodell.

 

 

  1. Stehen die Miethöhen für KörberStiftung, Bezirksamt und die anderen Mieter des KörberHauses bereits fest? Wenn ja, bitte jeweils in Euro/qm angeben. Wenn nein, warum nicht?

 

Die Festlegung erfolgt final mit den Mietverträgen und soll noch im Dezember 2018 abgeschlossen sein.

 

 

  1. Belaufen sich die Abrisskosten des Lichtwarkhauses immer noch auf ca. 250 Tsd. Euro (siehe Drs. 20-1040-1)? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, wegen der aufwendigen Baustelleneinrichtung und des erforderlichen Abtransports von Bauschutt über das Wasser.

 

Petitum/Beschluss

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