21-1411

Sachstand Kirchwerder 34 III

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Noetzel, Froh, Capeletti, Pelch und Fraktion der CDU

 

Das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 wurde Ende des Jahres 2014 eingeleitet. Es steht in Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder und schließt die dadurch entstehende Baulücke zum Karkenland. Leider kommt das Planverfahren kaum voran, da mit den weiteren Planungsschritten im Bezirksamt abgewartet werden soll, bis die Ausschreibung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt und ein Investor gefunden wurde. Die erste Ausschreibung, die am 27.09.2019 erfolglos endete, hatte sich bereits erheblich verzögert. Auch hat sich bisher kein Investor gefunden. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Eine für das erste Halbjahr 2021 angekündigte zweite Ausschreibung hat der LIG nicht durchgeführt.

 

Teilantworten auf die Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion (Drs. 21-0624.01 und 21-0968.01) stehen weiterhin aus. Obgleich eine Realisierung ab 2019 angestrebt war, scheint bisher nicht klar, welche konkreten Änderungen an den inhaltlichen Vorgaben der Ausschreibung vorgenommen werden und wann genau die nächste Ausschreibung erfolgt.

 

Im Wohnungsbauprogramm Bergedorf 2022 wird mittlerweile von einer Realisierung ab 2025 ausgegangen. Mithin eine Verzögerung von 6 Jahren, was absolut inakzeptabel ist und nicht dem Anspruch an ein zügiges und geordnetes Verfahren genügt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Wann wird die zweite Ausschreibung durch den LIG erfolgen?

2) Sind zwischenzeitlich alle nötigen Abstimmungen mit anderen Behörden und dem Bezirksamt Bergedorf erfolgt? Wenn nein, mit wem und warum nicht?

3) Welche Priorität räumt der LIG dem Ausschreibungsverfahren ein?

4) Welche konkreten Änderungen an den Ausschreibungskriterien wird es geben?

5) In welchem Umfang muss es Ausgleichsmaßnahmen für Kirchwerder 34 geben und auf welcher Fläche wird dieser Ausgleich realisiert?

6) Wieso fällt offensichtlich erst so spät im Verfahren auf, dass überhaupt ein Ausgleich nötig ist und welche Verzögerungen gingen und gehen damit einher?

7) Welche Gutachten sind noch nötig, um die Ausschreibung und das weitere Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und wie ist der jeweilige Sachstand dazu?

 

 

Petitum/Beschluss

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