Sachstand Kirchwerder 34 II
Letzte Beratung: 29.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7
Auskunftsersuchen der BAbg. Noetzel, Froh, Capeletti, Pelch und Fraktion der CDU
Das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 wurde Ende des Jahres 2014 eingeleitet. Es steht in Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder und schließt die dadurch entstehende Baulücke zum Karkenland.
Leider kommt das Planverfahren kaum voran, da mit den weiteren Planungsschritten im Bezirksamt abgewartet werden soll, bis die Ausschreibung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt und ein Investor gefunden wurde. Die erste Ausschreibung, die am 27.09.2019 erfolglos endete, hatte sich bereits erheblich verzögert. Auch hat sich bisher kein Investor gefunden. Die Gründe dafür sind vielschichtig.
In der Antwort der Finanzbehörde auf das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion "Sachstand Kirchwerder 34" (Drs. 21-0624.01) führt die Behörde aus, dass die erneute Ausschreibung in der ersten Jahreshälfte 2021 erfolgen solle. Mit Stand Ende Juni ist jedoch keine Ausschreibung erfolgt.
Teile der Bezirksversammlung sind bereits der Auffassung, dass das Ausschreibungsverfahren besser gestoppt werden sollte, wenn der LIG seinen Aufgaben nicht fristgerecht nachkommen kann.
Die Auffassung von Teilen der Bezirksversammlung, der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) würde seinen Aufgaben hinsichtlich der Ausschreibung Kirchwerder 34 nicht fristgerecht nachkommen, wird zurückgewiesen.
Bei einer Konzeptausschreibung, bei welcher der Bewertungsschwerpunkt auf dem Konzept und nicht auf dem Kaufpreis liegt, ist aufgrund der Komplexität ein hoher Abstimmungsbedarf der unterschiedlichen Behörden erforderlich. Es gilt, wohnungspolitische, städtebauliche und energetische Vorgaben interessengerecht und ausgewogen auszuwählen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Einklang zu bringen. Unter Umständen werden auch externe Gutachter zur Erstellung von Gutachten einbezogen, um Anforderungen und Auflagen der Ausschreibung formulieren zu können.
Bei dem Projekt Kirchwerder 34 besteht die Besonderheit, dass die erste Ausschreibung mit einer Angebotsfrist bis zum 27. September 2019 erfolglos verlaufen ist und zunächst die Ursachen hierfür analysiert werden mussten. Die erste Ausschreibung beinhaltete insbesondere von Seiten des Bezirks sowie im Bereich Naturschutz (Ausgleich) sehr hohe Anforderungen, die weiterhin Bestand haben. Um die zweite Ausschreibung für Investorinnen und Investoren möglichst attraktiv zu gestalten, hat der LIG die beteiligten Behörden gebeten, die Anforderungen und Formulierungen nochmals im Hinblick auf die Auswirkungen einzelner Forderungen für den Investor bzw. die Investorin zu prüfen. Derzeit sind weitere Detailklärungen zur Thematik der Ausgleichsflächen notwendig. Erst nach Klärung dieses Sachverhaltes durch ein weiteres, seitens des Bezirks in Zusammenarbeit mit der BUKEA zu beauftragendes Gutachten, kann die Ausschreibung veröffentlicht werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen vom 25.06.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1) Warum wurde die zweite Ausschreibung, entgegen der Antwort der Behörde und entgegen der Erwartung der Bezirksversammlung Bergedorf, nicht im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt?
Siehe Vorbemerkung.
2) Wann wird die zweite Ausschreibung durch den LIG erfolgen?
Die zweite Ausschreibung wird erfolgen, sobald die Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden abgeschlossen sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
3) Wurde das Grundstück mittlerweile in der Dispositionsrunde Wohnungsbau behandelt?
Das Grundstück „Kirchwerder 34“ wurde letztmalig am 12. November 2018 in der 87. Dispositionsbesprechung Wohnbaugrundstücke behandelt. Hier wurde die Punkteverteilung für die Konzeptausschreibung endabgestimmt. Eine erneute Behandlung ist nach interner Abstimmung nicht notwendig.
4) Wird es Änderungen an den bisherigen Ausschreibungskriterien geben? Wenn ja, welche?
Ja. Aktuell läuft der Abstimmungsprozess über die genauen Formulierungen mit den beteiligten Behörden. Die Änderungen werden mit der neuen Ausschreibung veröffentlicht.
5) Welche Abstimmungserfordernisse gibt es noch zwischen dem LIG und dem Bezirksamt Bergedorf und wie ist der jeweilige Sachstand dazu?
Die Abstimmungen zwischen dem LIG und dem Bezirksamt befinden sich kurz vor dem Abschluss. Grundsätzlich müssten aber noch Ausgleichsmaßnahmen für Kirchwerder 33 und 34 durch die BUKEA und den Bezirk ermittelt werden.
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