Sachstand Kirchwerder 34
Letzte Beratung: 09.02.2021 Regionalausschuss Ö 5.2
Auskunftsersuchen der BAbg. Noetzel, Froh, Capeletti, Pelch und Fraktion der CDU
Da die Große Anfrage an das Bezirksamt Bergedorf (Drs. 21-0582) nur teilweise beantwortet wurde, stellen wir die offenen Fragen direkt an die zuständige Behörde:
Das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 wurde Ende des Jahres 2014 eingeleitet. Es steht in Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder und schließt die dadurch entstehende Baulücke zum Karkenland.
Leider kommt das Planverfahren kaum voran, da mit den weiteren Planungsschritten im Bezirksamt abgewartet werden soll, bis die Ausschreibung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt und ein Investor gefunden wurde. Die erste Ausschreibung, die an 27.09.2019 erfolglos endete, hatte sich bereits erheblich verzögert. Auch hat sich bisher kein Investor gefunden. Die Gründe dafür sind vielschichtig.
Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 10.11.2020, Fragen 1-6 wie folgt, das Bezirksamt beantwortet die Frage 7:
Damit sich die Entwicklung des Plangebiet nicht noch deutlich verzögert, fragen wir:
1) Wann wird die zweite Ausschreibung durch die LIG erfolgen?
Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2021
2) Wie sieht der aktualisierte Zeitplan im weiteren Bebauungsplanverfahren aus?
Das weitere Vorgehen wird nach Auswahl eines Vorhabenträgers abgestimmt.
3) Inwiefern ist vereinbart oder geplant, nach erfolgreicher Vergabe eine Frist für den Baubeginn zu vereinbaren, um nicht weitere Jahre in Verzug zu geraten?
Eine von Besitzübergang oder Baugenehmigung abhängige Frist für den Baubeginn ist standardmäßiger Bestandteil der Kaufverträge der FHH.
4) Aus welchen Gründen ist es aus Sicht der LIG dazu gekommen, dass sich bisher kein Investor im Rahmen der Ausschreibung beworben hat?
In der ersten Ausschreibung waren die Anforderungen aus Sicht eines Bauträgers für den Standort und die realisierbaren Wohneinheiten z.T. zu hoch angesetzt. Dementsprechend wird es Änderungen geben. Einige Anforderungen werden klarer formuliert und einige Anforderungen werden verändert. Aktuell befindet sich der LIG im Abstimmungsprozess mit den beteiligten Behörden.
Nach der behördeninternen Abstimmung ist eine erneute Disposition des Grundstücks in der Dispositionsrunde Wohnungsbau notwendig. Die abgestimmte Ausschreibung wird dann neu veröffentlicht.
5) Wird es Änderungen an den bisherigen Ausschreibungskriterien geben? Wenn ja, welche?
siehe Frage 4
6) Welche weiteren Schritte wären zur Änderung der Ausschreibungskriterien nötig?
siehe Frage 4
7) Es gibt großes Interesse von Einzelpersonen, Grundstücke im Plangebiet zu erwerben und zu bebauen. Inwiefern ist es möglich, dass die öffentliche Hand die Erschließung übernimmt und die Grundstücke einzeln vermarktet?
Eine Abkehr von der Vergabe an einen Projektentwickler würde die Herstellung der Erschließung durch die FHH mit einem entsprechenden Projektvorlauf erfordern.
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