20-1735.02

Richtfunk in den Vier- und Marschlanden

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11.12.2018
Sachverhalt

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.09.2018, Drucksache 20-1735.02, wie folgt Stellung:

 

Die Richtfunktechnologie ist eine gängige Datenverkehrstechnologie, die sich dazu eignet, Verbindungen zum Internet über Luftschnittstellen herzustellen. Voraussetzung ist in der Regel eine freie Sichtachse zwischen den Sende- und Empfangseinrichtungen. Zudem muss der Betreiber bei der Bundesnetzagentur eine Zuteilung der benötigten Frequenzen beantragen.

 

Über eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung mit Richtfunk sind prinzipiell sehr hohe Bandbreitenleistungen realisierbar. Wird das Signal auf mehrere Empfänger verteilt, reduziert sich auch die Leistungsfähigkeit je Nutzer. Eine Versorgung von Haushalten in den Vier- und Marschlanden mit Internetzugangsdiensten von über 30 Megabit/s könnte im Rahmen der gängigen Marktpreise möglich sein und würde das Versorgungsangebot verbessern. Für die rechtliche Genehmigung zur Aufstellung erforderlicher Sendemasten sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig.

 

Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass weite Teile der Vier- und Marschlande in den Jahren 2019 und 2020 über das Breitbandförderverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg mit leistungsgebundenen Telekommunikationsnetzen ausgebaut werden, die in der Regel Leistungen von mindestens 50 Megabit/s ermöglichen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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