Reitwege in Bergedorf
Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
gemäß § 24 BezVG
der BAbg. Jacobsen, Meyns, Kubat und FDP-Fraktion
Bergedorf bietet viele Möglichkeiten für Reit-Enthusiasten. Um das Pferde-Mekka in Bergedorf zu erhalten, bitten wir um Auskunft und Rückmeldung zu folgenden Fragen und Maßnahmen:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 04.03.2022 wie folgt:
1) Bitte stellen Sie das aktuelle Reit-Wegenetz aus Bergedorf zur Verfügung (Übersichtskarte).
a) Bitte zeigen Sie in diesem Zuge die Qualität der Reitwege anhand einer geeigneten Vergleichsskala auf. Diese soll für Laien einfach interpretierbar sein.
Eine Darstellung der Qualität der Reitwege ist nicht möglich, da die Reitwege sich derzeit nicht in Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf befinden.
b) Bitte zeigen Sie die aktuellen und die geplanten Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Qualität der Reitwege auf.
Es sind keine Maßnahmen durch das Bezirksamt Bergedorf geplant.
2) In Drucksache 20-1519.01 (Antwort vom 14.02.2018 auf eine kleine Anfrage vom 05.02.2018) wurde auf die nachfolgende Frage geantwortet:
"Wurden schon Reiterhöfe oder Reitvereine in die entsprechenden Pflegemaßnahmen fest eingebunden?
Wenn ja, welche und welche Pflegemaßnahmen sind umfasst?
Gibt es vertragliche Vereinbarungen hierüber? Wenn ja, wann wurde diese geschlossen? Wenn nein, warum nicht?"
Darauf wurde geantwortet, dass mit den Pächtern über den Bau, das Nutzungsrecht und die Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit Vereinbarungen geschlossen wurden. Diese seien mind. acht Jahre gültig (Geschlossen 31.03.2014).
Wir fragen jetzt:
a) Welche Maßnahmen sind hier enthalten und welche Verpflichtungen sind bei den Pächtern vereinbart worden?
Der Verein erklärt sich bereit, den erforderlichen Beitrag der Reiterschaft zur Unterhaltung der Reitwegeabschnitte zur möglichst ganzjährigen Nutzung zu leisten. Bei Schlechtwetterperioden und nicht mehr reitbarem Zustand der Reitwege erklären die Reiter des Vereins, dass nötigenfalls ein temporärer Reitverzicht zur Vermeidung teurer Unterhaltungsmaßnahmen gewährleistet wird.
Der Verein verpflichtet sich, bei der Unterhaltung des Reitweges insbesondere darauf zu achten, dass benachbarte landwirtschaftliche Flächen nicht durch Unkrautwuchs, insbesondere des Jakobskreuzkrautes, in der Nutzung beeinträchtigt werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche, die gegen das Bezirksamt geltend gemacht werden, hat der Verein dem Bezirksamt von der Hand zu halten.
b) Laufen bereits weitere Verhandlungen für eine Verlängerung/Anpassung der Vereinbarung bzw. wurden solche weitere Verhandlungen bereits abgeschlossen?
Nein
3) Nach Berichten von Reiter/innen soll es im Raum Boberg durch Einzäunungen der Reitwege zu Verletzungen von Pferden kommen. Es soll sich um niedrige Zäune aus Draht handeln, welche für die Tiere schwer sichtbar seien und mehr als Hindernis wahrgenommen würden, als dass eine Schutzfunktion geboten wird.
Wir fragen daher:
a) Wie viele Verletzungen sind gemeldet worden?
Fehlanzeige, Meldungen von Verletzungen von Pferden in diesem Zusammenhang sind nicht bekannt.
b) Wie viele Pferde, Pferdebesitzer und Reitsportler gibt es im Raum Bergedorf?
Das Tierhalterregister (Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß §§ 26 Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) weist z. Z. für den Bereich Bergedorf ca. 130 Pferdehaltungen mit ca. 1000 gehaltenen Pferden aus. Hier muss aber bedacht werden, dass es bei der Anzahl der Pferdehaltungen einen relativ hohen Wert nicht gemeldeter Bestände geben wird.
c) Wird durch das Bezirksamt die Einzäunung der Reitwege überprüft und risikoärmer gestaltet? Wenn nein, warum nicht?
Nein, durch das Bezirksamt werden aufgrund der fehlenden Zuständigkeit keine im Sinne der Fragestellung möglichen Maßnahmen derzeit überprüft oder ergriffen.
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