21-1715

Recycling-Container neben Lebensmitteln?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg. Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Wie erst durch Hinweise aus der Bevölkerung und von Marktbeschickern bekannt wurde, sollen direkt angrenzend an die Marktfläche des Bergedorfer Wochenmarktes in der Chrysanderstraße verschiedene Müll- und Sammelcontainer aufgestellt werden. In der Sitzung des Verkehrsausschusses im Februar 2023 wurde auf Fragen der CDU zwar die Planung für einen neuen Standort bestätigt, dieser sollte aber im Bereich der Bergedorfer Schlossstraße liegen. Planungen für die Chrysanderstraße wurden nicht erwähnt. Ebenso hatte die Verwaltung in der Sitzung nicht erwähnt, dass es gegen ihre Standortplanungen bereits verschiedene Bedenken gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Ist es korrekt, dass sich Anwohner und/oder Marktbeschicker bereits Mitte 2022 schriftlich mit ihren Bedenken an die Verwaltung gewandt haben, das Bezirksamt hierauf aber nicht reagiert hat? Wenn ja, warum wurde nicht reagiert?
  2. Ist es korrekt, dass der neue Standort bereits im Juli 2022 festgelegt wurde? Wenn ja, wer hat diese Entscheidung final getroffen?
  3. Warum wurde der neue Standort nicht pro aktiv von der Verwaltung im V+I vorgestellt?
  4. Gibt es einen gesetzlich oder mittels Verordnung vorgeschriebenen Abstand zwischen Recycling-Containern und Verkaufsflächen für (offen liegende) Lebensmittel? Wenn ja, welcher Abstand muss eingehalten werden?
  5. Wenn es keine verpflichtende Abstandsregelung gibt, wie beurteilt die Verwaltung die Bedenken der Marktbeschicker und Kunden hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Hygienevorschriften?
  6. Wie groß ist der Abstand zwischen der geplanten Aufstellfläche und der nächsten Wohneinheit?
  7. Auf Frage der CDU im Februar 2023 im V+I wurde von der Verwaltung zugesagt, sich wegen des Standorts auch mit dem BID in Verbindung zu setzen. Ist das zwischenzeitlich geschehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  8. Laut Information im V+I werden für die Container drei Stellplätze entfallen. Ist diese Angabe weiterhin korrekt?
  9. In welchem Umkreis von dem jetzt geplanten Standort wurde nach weiteren möglichen Standorten gesucht?
  10. Welche Standorte wurden alternativ weiterhin geprüft und was sprach gegen eine Umsetzung? (Bitte für jeden geprüften Standort einzeln aufführen)
  11. In welcher Entfernung zu dem jetzt geplanten Standort befinden sich bereits andere Wertstoff-/Recycling-Container? Nach Möglichkeit bitte mit Karte aufführen.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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