21-1715.01

Recycling-Container neben Lebensmitteln?

Antwort

Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.9

Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Wie erst durch Hinweise aus der Bevölkerung und von Marktbeschickern bekannt wurde, sollen direkt angrenzend an die Marktfläche des Bergedorfer Wochenmarktes in der Chrysanderstraße verschiedene Müll- und Sammelcontainer aufgestellt werden. In der Sitzung des Verkehrsausschusses im Februar 2023 wurde auf Fragen der CDU zwar die Planung für einen neuen Standort bestätigt, dieser sollte aber im Bereich der Bergedorfer Schlossstraße liegen. Planungen für die Chrysanderstraße wurden nicht erwähnt. Ebenso hatte die Verwaltung in der Sitzung nicht erwähnt, dass es gegen ihre Standortplanungen bereits verschiedene Bedenken gibt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Ist es korrekt, dass sich Anwohner und/oder Marktbeschicker bereits Mitte 2022 schriftlich mit ihren Bedenken an die Verwaltung gewandt haben, das Bezirksamt hierauf aber nicht reagiert hat? Wenn ja, warum wurde nicht reagiert?

 

Es ist korrekt, dass es erstmalig eine Beschwerde im Mai 2022 bezüglich des Standortes im Vinhagenweg gab, hierauf hat der Beschwerdeführer eine Rückmeldung erhalten. Weitere Anfragen wurden zuständigkeitshalber von der SRHH beantwortet.
Ein Beschwerdeschreiben der Marktbeschicker ging beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt am 4. April 2023 ein und wurde umgehend beantwortet.

 

 

  1. Ist es korrekt, dass der neue Standort bereits im Juli 2022 festgelegt wurde? Wenn ja, wer hat diese Entscheidung final getroffen?

 

Der Standort wurde Ende Juli 2022 gefunden. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung zwischen SRHH, PK, VS und MR.

 

 

  1. Warum wurde der neue Standort nicht pro aktiv von der Verwaltung im V+I vorgestellt?

 

Der neue Standort wurde im V+I im Februar mitgeteilt. (s. auch Niederschrift V+I) Fragen der CDU wurden zeitgleich für diesen V+I eingereicht.

 

 

  1. Gibt es einen gesetzlich oder mittels Verordnung vorgeschriebenen Abstand zwischen Recycling-Containern und Verkaufsflächen für (offen liegende) Lebensmittel? Wenn ja, welcher Abstand muss eingehalten werden?

 

Nein.

 

  1. Wenn es keine verpflichtende Abstandsregelung gibt, wie beurteilt die Verwaltung die Bedenken der Marktbeschicker und Kunden hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Hygienevorschriften?

 

Der Standort für Glas, Papier und Elektroschrott ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Bei Festlegung des Standortes waren keine Stände mit wespenkritischen Lebensmitteln (süße Backwaren oder rohes Fleisch) in unmittelbarer Nähe vorhanden.

 

 

  1. Wie groß ist der Abstand zwischen der geplanten Aufstellfläche und der nächsten Wohneinheit?

 

Die Frage ist durch die SRH zu beantworten.

 

 

  1. Auf Frage der CDU im Februar 2023 im V+I wurde von der Verwaltung zugesagt, sich wegen des Standorts auch mit dem BID in Verbindung zu setzen. Ist das zwischenzeitlich geschehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, der BID wurde bereits am 14.02.23 informiert und hat den Zwischenstandort sowie den finalen Standort zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Laut Information im V+I werden für die Container drei Stellplätze entfallen. Ist diese Angabe weiterhin korrekt?

 

Ja.

 

  1. In welchem Umkreis von dem jetzt geplanten Standort wurde nach weiteren möglichen Standorten gesucht?

 

Die Frage ist durch die SRH zu beantworten.

 

 

  1. Welche Standorte wurden alternativ weiterhin geprüft und was sprach gegen eine Umsetzung? (Bitte für jeden geprüften Standort einzeln aufführen)

 

Es war noch eine Alternativfläche inmitten der Wochenmarktfläche im Gespräch. Diese wurde aber von Seiten des Bezirksamtes strikt abgelehnt, da das Marktgeschehen dadurch unverhältnismäßig beeinträchtigt worden wäre.

 

 

  1. In welcher Entfernung zu dem jetzt geplanten Standort befinden sich bereits andere Wertstoff-/Recycling-Container? Nach Möglichkeit bitte mit Karte aufführen.

 

Die Frage ist durch die SRH zu beantworten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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