21-0687.01

Raumplanung für die Neubauten in der Grundschule Mendelstraße

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25.02.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Dietrich, Zaum und Fraktion der CDU

 

In Anlehnung an das Auskunftsersuchen der CDU-Fraktion Bergedorf zu den Bautätigkeiten an der Grundschule Mendelstraße (Drs. 21-0401) gibt es weiteren Klärungsbedarf. In der damaligen Antwort führte die Behörde aus, dass „eine detaillierte Raum- und Gebäudeplanung gemeinsam mit der Schule“ erarbeitet werde. Auch wenn diese Aussage nicht zwingend bedeutet, dass die Vertreter der Schule und der beteiligten Gremien (Elternrat) mit der Planung einverstanden sein müssen, sollte doch eine einvernehmliche Lösung im Beteiligungsverfahren angestrebt werden. Grade ein Neubau muss von Beginn an auf den Bedarf der Schule ausgerichtet sein.

 

Konkret gibt es Uneinigkeit bei den sanitären Anlagen. Hier soll sich die Situation für die Schülerinnen und Schüler verschlechtern, indem künftig nur noch drei Waschbecken pro Stockwerk zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass eine Aufteilung m/w nur über getrennte Stockwerke erreicht werden kann und dadurch die Wege entsprechend weit werden können. Und auch die Planung nur einer behindertengerechten Toilette im Obergeschoss mutet nicht mehr zeitgemäß an.

 

Der Elternrat hat daraufhin einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Zusätzlich wird in den Klassenräumen ein Waschbecken gefordert, um zum Händewaschen nicht in ein anderes Stockwerk gehen zu müssen. Auch vor dem Hintergrund der steigenden Hygieneanforderungen im Rahmen der Corona-Pandemie erscheint dies sinnvoll und nötig.

 

Ein Behördenvertreter hat hiergegen eingewendet, dass generell gelte, dass alle allgemeinbildenden Schulen in Hamburg einen einheitlichen Standard erhalten sollen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Dieser Standard sei durch die beteiligten Behörden, u.a. in der Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) mit entsprechenden Ausstattungsstandards erarbeitet und festgeschrieben worden.

 

Der Einwand des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist nicht einschlägig. Zum einen wird dadurch negiert, dass bereits heute viele Schulgebäude und Ausstattungen unterschiedlich sind. Zum anderen würde dies eine auf den konkreten Bedarf der Schulen ausgerichtete Ausstattung verhindern. Insofern müssen kleinere Anpassung innerhalb eines gesetzten Rahmens möglich bleiben. Vereinheitlichung von Standards darf kein Selbstzweck sein.

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung von SBH │ Schulbau Hamburg zur Anfrage Drs. 21-0687 vom 10.12.2020 wie folgt Stellung:

 

An der Grundschule Mendelstraße entsteht ein zweigeschossiges Hamburger Klassenhaus mit rund 1.350 qm Fläche. Das Investitionsvolumen liegt bei rund 4 Mio. Euro. Der geplante Baubeginn ist im März 2021, vorgesehene Fertigstellung Jahresende 2021. Das Hamburger Klassenhaus ist eine sehr gute Lösung zur Erweiterung von Schulen, es ist zügig zu errichten, verfügt ökologisch, energetisch und bautechnisch über einen sehr hohen Standard, architektonisch und gestalterisch über zahlreiche ansprechende Varianten und bietet damit der Schule auch kurzfristig mehr Räume – bei einer mit einem konventionell errichteten Gebäude vergleichbaren Lebensdauer. Die Idee des Hamburger Klassenhauses ist es außerdem, den Schulen eine maximale Flexibilität bei der innenräumlichen Aufteilung und Gestaltung zu ermöglichen. Daher sieht das Hamburger Klassenhaus einen frei gestaltbaren Bereich für die Schulnutzung vor, auf der anderen Seite gibt es einen weitgehend festen Technikkern mit den Sanitäranlagen.

Dieser Technik- und Sanitärbereich basiert auf den für alle Schulbauten geltenden Ausstattungs- und Baustandards, welche durch die beteiligten Behörden u. a. in der Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) erarbeitet und festgeschrieben wurden.

 

Zu 1. Ist es richtig, dass beim Neubau der Grundschule Mendelstraße der Wunsch der Schule bzw. des Elternrates nach einer Ergänzung der Klassenräume mit einem Waschbecken unberücksichtigt bleibt? Wenn ja, warum?

 

Die Einrichtung der Schulgebäude erfolgt gemäß der vereinbarten Ausstattungsrichtlinien der LB-Bau. In Abstimmung mit der Schule wurde die Sanitärplanung angepasst. Statt der bisherigen Normalausstattung mit zwei Einzelwaschtischen werden ein Einzelwaschtisch und ein Doppelwaschtisch installiert. Somit stehen insgesamt drei Handwaschplätze pro Geschoss zur Verfügung und damit ein Waschbecken mehr als vorher.

 

 

Zu 2. Wie viele Kinder werden circa im Schnitt pro Stockwerk unterrichtet?

 

Es werden voraussichtlich maximal 76 Schülerinnen und Schüler pro Etage eines Hamburger Klassenhauses gleichzeitig unterrichtet werden.

 

 

Zu 3. Ist es richtig, dass die Ausstattung der Klassenräume mit einem Waschbecken technisch mit vertretbarem Aufwand möglich wäre?

Zu 4. Wie hoch wären die Kosten je Klassenraum für die Ausstattung mit einem Waschbecken im Zuge des Neubaus? Wie hoch wären die Kosten für einen nachträglichen Einbau?

 

Die LB-Bau bildet neben den weiteren geltenden Richtlinien und DIN-Normen, die Basis der Planungen. Diese Ausstattungsfestlegungen sehen vor, dass Waschbecken in den Sanitärräumen installiert werden, nicht aber in den jeweiligen allgemeinen Unterrichtsräumen. Die Installation von Waschbecken in den Klassenräumen würde zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da Leitungsführungen innerhalb von Unterdecken und Wänden nicht möglich sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.

 

 

Zu 5. Wie bewertet die Behörde fachlich die Sinnhaftigkeit des Einbaus eines Waschbeckens in die Klassenräume, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Händewaschen eine grundlegende Maßnahme zur Verhütung von Infektionskrankheiten und der Übertragung von Krankheitserregern in Gemeinschaftseinrichtungen ist?

 

In der Vergangenheit wurden Klassenräume an Hamburger Schulen teilweise mit Wasseranschlüssen und Waschbecken ausgestattet. Diese wurden wenig genutzt und haben sich als unpraktikabel erwiesen, da der häufige Wassereintrag auf die Böden der Klassenräume eine erhöhte Rutschgefahr darstellte. Die Waschbecken wurden daher auf Wunsch vieler Schulen oft zurückgebaut.

 

 

Zu 6. Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung den Einbau eines Waschbeckens, mit mindestens fließendem Kaltwasseranschluss, je Klassenraum dringend empfiehlt?

 

Diese Annahme ist nicht richtig. Die deutsche gesetzliche Unfallkasse empfiehlt die Bereitstellung von Waschgelegenheiten an Lehr-, Lern- und Arbeitsplätzen. Dies wird, aus Sicht der für Bildung zuständigen Behörde, durch die Bereitstellung der Waschgelegenheiten in den Sanitärräumen des Gebäudes sichergestellt.

 

 

Zu 7. Welche individuellen Änderungen im Bereich der Ausstattung eines Gebäudes/ Klassenraums sind im Rahmen der geltenden Leistungsbeschreibung Bau (LB-Bau) möglich?

 

Im Rahmen der Bauplanung können im Einzelfall wertgleiche Änderungen durch die gesamte Planungsgruppe vereinbart werden. Dies bezieht sich vor allem auf den Bereich der pädagogisch nutzbaren Fläche (vgl. auch Vorbemerkung).

 

Zu 8. Wie und in welchem Verfahren sind Änderungen der LB-Bau möglich?

Zu 9. Wann und warum gab es die letzte Änderung der LB-Bau?

 

Die LB-Bau wird alle zwei Jahre von den Vertragspartnern fortgeschrieben, um die Erfahrungen der vorangegangenen Planungen in die zukünftigen Konzeptionen einfließen lassen zu können und moderne Schulgebäude sicherzustellen. Im Rahmen dieser Evaluationen sind Änderungen möglich.

In 2019 trat die letzte Änderung der LB-Bau in Kraft.

 

 

Zu 10. Inwiefern trägt die Behörde auch baulich den verstärkten Hygieneanforderungen an Schulen Rechnung? Wie stellt sich dies im Hinblick auf die sich verschlechternde Ausstattung des Sanitärbereichs konkret in der Grundschule Mendelstraße dar?

 

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden an allen Schulen Hygienekonzepte erstellt, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten der Schule sicherstellen sollen. Waren hierfür bauliche Maßnahmen oder zusätzliche oder alternative Ausstattungen an einzelnen Schulen erforderlich, wurden diese so weit wie möglich umgesetzt, wie z. B. die Aufstellung von Handdesinfektionsspendern.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

 

 

Zu 11. Inwiefern ist die Behörde bereit, Ihre Entscheidung im Hinblick auf den Wunsch des Elternrates noch einmal zu überdenken?

 

Es wird zurzeit geprüft, ob die Anzahl der Waschbecken in den Sanitärräumen des Hamburger Klassenhauses im Sinne des Wunsches der Elternschaft der Schule erhöht werden kann.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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