21-0939.02

Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden erhalten

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.11.2021
28.10.2021
Sachverhalt

 

Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in Ihrer Sitzung am 10.08.21 den CDU-Antrag - Drucksache 21-0939 - erörtert und in namentlicher Abstimmung einstimmig folgendes Petitum beschlossen:

Die Bezirksamtsleitung setzt sich dafür ein,

1. dass bei denchsten Pensionierungen zeitnah entsprechende Diensträume bereitgestellt
    werden.

2. Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss jeweils zeitnah vor den jeweiligen
      Pensionierungen / Neubesetzungen vorzustellen.

Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.

 

A 4 nimmt unter Beteiligung der Polizei (P) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung 
 

Seit über 90 Jahren wird durch die Polizeiposten lokale Sicherheit vor Ort gewährleistet. Die Ansprechbarkeit der Polizeiposten hat sich bewährt und wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern in hohem Maße wertgeschätzt. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Polizeiposten in ihren Häusern wohnen und arbeiten (sog. Postenphilosophie) und somit nicht mit Außenstellen verglichen werden können. Darüber hinaus spart die Einbindung der Polizeiposten bei der Aufgabenwahrnehmung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 43 in Anbetracht der Größe des PK-Gebietes lange Anfahrten zum Einsatzort.

 

Zurzeit versehen sechs Posten ihren Dienst im Landgebiet. Neben der Gewährleistung aller Vollzugsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Polizeipostens und der Wahrnehmung von Einsätzen als so genannte „Alleinfahrer“ übernehmen sie darüber hinaus auch Aufgaben der Beamtinnen und Beamten des besonderen Fußstreifendienstes (Cop4You, Planung und Durchführung von Präventionsveranstaltungen, Begleitung von und Teilnahme an Veranstaltungen und Schwerpunkteinsätzen, Kontaktpflege mit ansässigen Personen und Institutionen, Opferbetreuung, Seniorenberatung etc.).

 

Die Polizeipostenphilosophie sah in der Vergangenheit vor, dass die Beamtinnen und Beamten in eigenen oder gemieteten Immobilien arbeiten und wohnen. Aktuell gehen von 2023 bis 2027 fünf Beamte auf diesen Posten in den Ruhestand, hinsichtlich der Nachfolge erfolgen bereits Hospitationen. Die derzeit genutzten Diensträume stehen dann in der Regel nicht mehr zur Verfügung, da sie sich nicht im städtischen Eigentum befinden und/oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort wohnen bleiben und die Objekte somit nicht an einen Nachfolger übertragen werden können.

 

Die Suche nach geeigneten Alternativen ist jedoch durch die aktuell angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt stark erschwert. Das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie steht obendrein in direktem Bezug zur Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für diese spezielle polizeiliche Tätigkeit.

 

Die derzeitige Situation hrt zu Rahmenbedingungen, die folglich eine Auseinandersetzung mit Alternativen erforderlich macht, um bewährte Strukturen zumindest dem Grunde nach zu erhalten und r die Bevölkerung ein vergleichbares Angebot an polizeilicher Präsenz zu schaffen. Die dezentrale polizeiliche Präsenz im Gebiet des PK 43 in Form von Polizeiposten, die Präventionsarbeit durch erfahrene und kompetente Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und eine örtlich präsente Polizei sind dabei nach wie vor ein bewährter Bestandteil der polizeilichen Infrastruktur in den Vier- und Marschlanden. Die Rahmenbedingungen machen aber die Prüfung von Möglichkeiten erforderlich, mit denen weiterhin die enge Verbindung zwischen dem Dienst als Polizeiposten sowie dem Gebiet und der dortigen Bevölkerung gewährleistet wird. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

In enger Zusammenarbeit mit der Landespolizeiverwaltung (LPV) und dem PK 43 wurden bereits abgestimmte Maßnahmen zur Identifizierung von geeigneten Diensträumen aufgenommen. In Betracht kommen u.a. öffentliche Gebäude (Schulen, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr Hamburg) und Objekte, die von der Sprinkenhof GmbH verwaltet werden. Das PK 43 unternimmt darüber hinaus eigene Anstrengungen zur Identifizierung geeigneter Objekte.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Zu 2.: 
 

Der Regionalausschuss wurde am 10. August 2021 bereits im Rahmen der Regionalausschusssitzung durch den Stabsleiter des PK 43 über den Pensionierungsstand und die zeitliche Folge (Jahre 2023 bis 2027) in Kenntnis gesetzt. Nach Abschluss der Identifizierung von Nachfolgerinnen oder Nachfolgern sowie geeigneter Diensträume für die jeweiligen Posten wird der Regionalausschuss durch die Leitung des PK 43 informiert.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in Ihrer Sitzung am 10.08.21 den CDU-Antrag - Drucksache 21-0939 - erörtert und in namentlicher Abstimmung einstimmig folgendes Petitum beschlossen:

Die Bezirksamtsleitung setzt sich dafür ein,

1. dass bei denchsten Pensionierungen zeitnah entsprechende Diensträume bereitgestellt
    werden.

2. Das Ergebnis ist dem Regionalausschuss jeweils zeitnah vor den jeweiligen
      Pensionierungen / Neubesetzungen vorzustellen.

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.

 

A 4 nimmt unter Beteiligung der Polizei (P) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung 
 

Seit über 90 Jahren wird durch die Polizeiposten lokale Sicherheit vor Ort gewährleistet. Die Ansprechbarkeit der Polizeiposten hat sich bewährt und wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern in hohem Maße wertgeschätzt. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Polizeiposten in ihren Häusern wohnen und arbeiten (sog. Postenphilosophie) und somit nicht mit Außenstellen verglichen werden können. Darüber hinaus spart die Einbindung der Polizeiposten bei der Aufgabenwahrnehmung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 43 in Anbetracht der Größe des PK-Gebietes lange Anfahrten zum Einsatzort.

 

Zurzeit versehen sechs Posten ihren Dienst im Landgebiet. Neben der Gewährleistung aller Vollzugsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Polizeipostens und der Wahrnehmung von Einsätzen als so genannte „Alleinfahrer“ übernehmen sie darüber hinaus auch Aufgaben der Beamtinnen und Beamten des besonderen Fußstreifendienstes (Cop4You, Planung und Durchführung von Präventionsveranstaltungen, Begleitung von und Teilnahme an Veranstaltungen und Schwerpunkteinsätzen, Kontaktpflege mit ansässigen Personen und Institutionen, Opferbetreuung, Seniorenberatung etc.).

 

Die Polizeipostenphilosophie sah in der Vergangenheit vor, dass die Beamtinnen und Beamten in eigenen oder gemieteten Immobilien arbeiten und wohnen. Aktuell gehen von 2023 bis 2027 fünf Beamte auf diesen Posten in den Ruhestand, hinsichtlich der Nachfolge erfolgen bereits Hospitationen. Die derzeit genutzten Diensträume stehen dann in der Regel nicht mehr zur Verfügung, da sie sich nicht im städtischen Eigentum befinden und/oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort wohnen bleiben und die Objekte somit nicht an einen Nachfolger übertragen werden können.

 

Die Suche nach geeigneten Alternativen ist jedoch durch die aktuell angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt stark erschwert. Das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie steht obendrein in direktem Bezug zur Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für diese spezielle polizeiliche Tätigkeit.

 

Die derzeitige Situation hrt zu Rahmenbedingungen, die folglich eine Auseinandersetzung mit Alternativen erforderlich macht, um bewährte Strukturen zumindest dem Grunde nach zu erhalten und r die Bevölkerung ein vergleichbares Angebot an polizeilicher Präsenz zu schaffen. Die dezentrale polizeiliche Präsenz im Gebiet des PK 43 in Form von Polizeiposten, die Präventionsarbeit durch erfahrene und kompetente Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und eine örtlich präsente Polizei sind dabei nach wie vor ein bewährter Bestandteil der polizeilichen Infrastruktur in den Vier- und Marschlanden. Die Rahmenbedingungen machen aber die Prüfung von Möglichkeiten erforderlich, mit denen weiterhin die enge Verbindung zwischen dem Dienst als Polizeiposten sowie dem Gebiet und der dortigen Bevölkerung gewährleistet wird. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

In enger Zusammenarbeit mit der Landespolizeiverwaltung (LPV) und dem PK 43 wurden bereits abgestimmte Maßnahmen zur Identifizierung von geeigneten Diensträumen aufgenommen. In Betracht kommen u.a. öffentliche Gebäude (Schulen, Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehr Hamburg) und Objekte, die von der Sprinkenhof GmbH verwaltet werden. Das PK 43 unternimmt darüber hinaus eigene Anstrengungen zur Identifizierung geeigneter Objekte.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Zu 2.: 
 

Der Regionalausschuss wurde am 10. August 2021 bereits im Rahmen der Regionalausschusssitzung durch den Stabsleiter des PK 43 über den Pensionierungsstand und die zeitliche Folge (Jahre 2023 bis 2027) in Kenntnis gesetzt. Nach Abschluss der Identifizierung von Nachfolgerinnen oder Nachfolgern sowie geeigneter Diensträume für die jeweiligen Posten wird der Regionalausschuss durch die Leitung des PK 43 informiert.

 

 

 

Anhänge

---