21-0404.01

Parkplätze Carsharing

Antwort

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18.06.2020
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Zaum, Froh und der CDU-Fraktion

 

In Zeiten der sogenannten Verkehrswende benutzen immer mehr Menschen ein Fahrrad und/oder verzichten auf einen eigenen PKW.

 

Hierdurch werden aber nicht alle Mobilitätsansprüche abgedeckt und es werden Fahrzeuge aus Carsharing-Flotten benutzt, die nach der Nutzung den ohnehin schon knappen Parkraum beanspruchen.

 

Bereits im Jahr 2013 wurde auf der Parkpalette auf der Lohbrügger Seite des Bergedorfer Bahnhofs ein Switch Punkt eingerichtet um den Wechsel der Fortbewegungsmittel so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird dieser Switch Punkt offenbar von vielen Carsharingkunden ignoriert und die 15 Stellplätze bleiben frei. Dies führt u.a. dazu, dass Anwohner der Johann-Meyer-Straße häufig keinen Parkplatz für ihr Fahrzeug finden (vergl hierzu den Artikel in der Bergedorfer Zeitung vom 23.05.2020, „Carsharing: Auf diesem Platz will keiner stehen“).

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 27.05.2020 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

1.) Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um Carsharingkunden besser auf die vorhandenen Stellplätze hinzuweisen?

 

Es erfolgt keine Beschilderung privater Unternehmen durch das Bezirksamt Bergedorf. Hier gilt als Grundlage die Fachanweisung über Werbeanlagen, Hinweisschilder und Sonderbeleuchtung auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen.

 

 

2.) Gab es hierzu bereits Überlegungen seitens des Bezirksamts, z.B. in Form einer verbesserte Ausschilderung? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, vgl. Antwort zur Frage 1.

 

 

3.) Könnten finanzielle Anreize geschaffen werden, Carsharingfahrzeuge auf den vorhandenen Stellplätzen abzustellen, z.B. in Form von Prämien seitens der Carsharinganbieter?

 

Nein, finanzielle Anreize können durch das Bezirksamt nicht erfolgen. Inwieweit Carsharingsanbieter solche Anreize schaffen können, kann das Bezirksamt nicht beantworten.

 

 

4.) Gibt es nach Ansicht des Bezirksamts rechtliche Möglichkeiten, die Carsharinganbieter zu verpflichten, dass ihre Kunden die extra für sie reservierten Stellplätze nutzen?

 

Nein.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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