Optimierung der Anschlussstelle Curslack-BAB A25 und Einmündung Bundesstraße 5
Die Behörde für Inneres und Sport -zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 43- nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 21-0508.01, wie folgt Stellung:
Es wurde einstimmig beschlossen, den Bezirksamtsleiter zu beauftragen, mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen zu prüfen,
- ob die Ampelphasen in der Einmündung Rothenhauschaussee/Curslacker Heerweg noch den aktuellen Verkehrsflüssen entsprechen oder angepasst werden müssen oder ob die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt sinnvoll ist, um diese insbesondere am Morgen bzw. am Abend zu verbessern;
- ob die Einrichtung von Lichtsignalanlagen an den beiden Zu- und Abfahrten der Anschlussstelle Curslack zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen und wenn ja, ob diese aufgestellt werden können.
Zur Prüfung der Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt:
Bei der Rothenhauschaussee handelt es sich um eine Bundesstraße (B5). Diese ist in den Hauptverkehrszeiten hoch frequentiert. In den Nachmittagsstunden ist der Geradeausverkehr aus Bergedorf in Richtung Osten dominierend.
Die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt würde auch eine Verschlechterung für den Fuß- und Radverkehr bedeuten und umfangreiche Umbaumaßnahmen für eine sichere Überquerung dieser Verkehrsteilnehmer erfordern.
Zudem verläuft parallel zur Rotenhauschaussee eine Bahnlinie. Dieser Umstand verbietet die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt.
Eine Beobachtung vor Ort ergab folgende Erkenntnisse: In den Nachmittagsstunden ist zu beobachten, dass sich der Linksabbiegeverkehr des Curslacker Heerwegs so aufstaut, dass auch der Verkehr nicht nach rechts in Richtung Rotenhauschaussee abließen kann. Dies ist allerdings in der momentanen Pandemie nicht regelmäßig und in sehr begrenzten Zeiträumen zu beobachten. In den morgendlichen Spitzenstunden stellt sich die Verkehrssituation in der Rothenhauschaussee in Richtung Anschlussstelle (AS) Curslack so dar, wie von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beschrieben.
Zur Prüfung ob die Einrichtung von Lichtsignalanlagen (LSA) an beiden Zu- und Abfahrten der AS Curslack zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen könnten:
Die Einrichtung von LSA ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die LSA soll das letzte Mittel zur Verkehrssicherheit und Verkehrsflussregelung darstellen. Zu einer Prüfung gehört zwingend eine Verkehrsmengenerfassung durch das PK 43, die aktuell vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemielage zu einem falschen Ergebnis führen dürfte. Für eine abschließende Beurteilung ist die Erstellung eines Verkehrsgutachtens seitens des Bezirkes notwendig.
Eine Beobachtung vor Ort ergab folgendes: In den Nachmittagsstunden staut sich der Verkehr auf dem Linksabbiegerfahrstreifen der Abfahrt AS Curslack aus Richtung Westen kommend
leicht auf. Zudem umgehen einige Fahrzeugführer den Rückstau auf dem Linksabbiegerfahrstreifen, indem die Fahrzeugführer zunächst rechts abbiegen, dann unmittelbar wenden, um weiter in Richtung Rotenhauschaussee zu fahren. Dieses Verhalten behindert zusätzlich den Abfluss von der BAB A25 in Richtung Norden.
Ob eine LSA eine Verbesserung des Verkehrsflusses zur Folge hätte oder der Knoten auch mit der Aufstellung einer LSA überlastet wäre, kann nur mittels eines Verkehrsgutachtens festgestellt werden.
Das PK 43 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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